Kostenloser NIS2-Check

NIS2-Schnellcheck — Betroffenheit in 30 Sekunden prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Keine Registrierung. Sofort-Ergebnis mit Bußgeld-Berechnung.

rund 30.000 betroffen
4 Fragen
Sofort-Ergebnis
Nach BSIG-Schwellenwerten
NIS2-Betroffenheit prüfen
So funktioniert's

NIS2-Betroffenheit in 3 Schritten

Unser Schnellcheck basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und der EU-Richtlinie 2022/2555.

1

Sektor & Größe angeben

4 Fragen zu Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Standort — anonym und ohne Registrierung.

2

Einstufung erhalten

Sofortige Klassifizierung als besonders wichtige Einrichtung (bwE), wichtige Einrichtung (wE) oder nicht betroffen.

3

Maßnahmen verstehen

Konkrete Pflichten, Fristen und maximales Bußgeld gegen die Einrichtung — basierend auf Ihrer individuellen Einstufung.

Art. 21 NIS2

10 Maßnahmen, die NIS2 verlangt

Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert 10 technische und organisatorische Maßnahmen-Bereiche, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen — in Deutschland umgesetzt in § 30 BSIG (dort als Nummern 1 bis 10 gegliedert).

a)

Risikoanalyse & Sicherheitskonzepte

ISMS, Risikobewertung
b)

Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Incident-Response-Plan
c)

Business Continuity & Krisenmanagement

Backup, RTO/RPO
d)

Sicherheit der Lieferkette

Zulieferer-Bewertung
e)

Sichere Entwicklung & Wartung

Web/Email/API Scanner
f)

Bewertung der Wirksamkeit

Scan-Monitoring
g)

Cyberhygiene & Schulungen

Awareness-Programm
h)

Kryptografie & Verschlüsselung

TLS, HSTS, DANE
i)

Zugriffskontrolle & Personalsicherheit

Rollenkonzept, MFA
j)

Multi-Faktor-Authentifizierung

MFA für kritische Systeme

Für wen ist dieser Check?

Der NIS2-Schnellcheck richtet sich an Entscheider, die schnell Klarheit über ihre Betroffenheit brauchen.

Geschäftsführer & Vorstände

Pflichten und Haftung gegenüber der eigenen Einrichtung (§ 38 BSIG) — in 30 Sekunden.

Haftungsrisiko einschätzen

IT-Leiter & CISOs

Technische Anforderungen nach Art. 21 verstehen und priorisieren.

Maßnahmenplan ableiten

Compliance-Beauftragte

Regulatorische Einstufung schnell prüfen und dokumentieren.

Compliance nachweisen

Zulieferer & Partner

Auch ohne direkte Betroffenheit: Lieferketten-Pflichten prüfen.

Lieferketten-Risiko klären

Häufige Fragen zu NIS2

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-weite Cybersicherheitsvorschrift, die in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt wurde. Sie verpflichtet Unternehmen in 18 kritischen Sektoren zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Betroffen sind Unternehmen in 18 Sektoren (Energie, Gesundheit, Transport, Digitale Infrastruktur, u.v.m.) ab 50 Mitarbeitern oder bei einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. EUR. Bestimmte Sektoren wie DNS-Dienste, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind größenunabhängig betroffen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Bußgelder nach § 65 BSIG richten sich gegen die Einrichtung: bis zu 10 Mio. EUR bei besonders wichtigen Einrichtungen (bwE), bis zu 7 Mio. EUR bei wichtigen Einrichtungen (wE). Die Umsatzvarianten (2 % bzw. 1,4 % des Umsatzes des Unternehmens, dem die Einrichtung angehört) greifen erst ab einem Gesamtumsatz von mehr als 500 Mio. EUR. Davon getrennt zu betrachten ist die Organhaftung: Die Geschäftsleitung trägt nach § 38 BSIG die Umsetzungs- und Überwachungspflicht und haftet bei schuldhafter Verletzung der eigenen Einrichtung auf Schadensersatz. Als letztes Mittel kann die zuständige Aufsichtsbehörde unzuverlässigen Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen die Ausübung ihrer Tätigkeit vorübergehend untersagen (§ 61 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 BSIG).

Bis wann muss ich NIS2 umsetzen?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 ohne Vacatio legis in Kraft getreten; für Registrierung und Nachweise gelten gestaffelte Fristen (u. a. drei Monate für die Registrierung nach § 33 Abs. 1 BSIG). Die Registrierungsfrist beim BSI lief bis zum 6. März 2026. Betroffene Einrichtungen müssen die Anforderungen bereits jetzt erfüllen.

Was muss ich als Geschäftsführer tun?

Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert 10 Maßnahmen-Bereiche, in Deutschland umgesetzt in § 30 BSIG: Risikoanalyse, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung, Wirksamkeitsbewertung, Cyberhygiene-Schulungen, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Geschäftsleitung muss diese Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG). Verletzt sie diese Pflicht schuldhaft, haftet sie der eigenen Einrichtung auf Schadensersatz (§ 38 Abs. 2 BSIG). Zusätzlich muss die Geschäftsleitung regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3 BSIG).

Ist dieser NIS2-Check verbindlich?

Nein, dieser Schnellcheck dient der Ersteinschätzung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Er basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und gibt eine fundierte Indikation, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte.