Sektor & Größe angeben
4 Fragen zu Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Standort — anonym und ohne Registrierung.
Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Keine Registrierung. Sofort-Ergebnis mit Bußgeld-Berechnung.
Nach den aktuellen Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes ist Ihr Unternehmen nicht direkt von der NIS2-Richtlinie betroffen.
Über Art. 21 Abs. 2 lit. d können Sie als Zulieferer indirekt betroffen sein. Ihre Kunden könnten Nachweise verlangen.
NIS2 gilt nicht direkt in der Schweiz. Über EU-Geschäftsbeziehungen und Lieferketten-Pflichten kann Ihr Unternehmen dennoch betroffen sein.
Unser Schnellcheck basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und der EU-Richtlinie 2022/2555.
4 Fragen zu Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Standort — anonym und ohne Registrierung.
Sofortige Klassifizierung als besonders wichtige Einrichtung (bwE), wichtige Einrichtung (wE) oder nicht betroffen.
Konkrete Pflichten, Fristen und maximales Bußgeld — basierend auf Ihrer individuellen Einstufung.
Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert 10 technische und organisatorische Maßnahmenbereiche, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen.
Der NIS2-Schnellcheck richtet sich an Entscheider, die schnell Klarheit über ihre Betroffenheit brauchen.
Persönliche Haftung verstehen und Pflichten kennen — in 30 Sekunden.
Haftungsrisiko einschätzenTechnische Anforderungen nach Art. 21 verstehen und priorisieren.
Maßnahmenplan ableitenRegulatorische Einstufung schnell prüfen und dokumentieren.
Compliance nachweisenAuch ohne direkte Betroffenheit: Lieferketten-Pflichten prüfen.
Lieferketten-Risiko klärenDie NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-weite Cybersicherheitsvorschrift, die in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt wurde. Sie verpflichtet Unternehmen in 18 kritischen Sektoren zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft.
Betroffen sind Unternehmen in 18 Sektoren (Energie, Gesundheit, Transport, Digitale Infrastruktur, u.v.m.) ab 50 Mitarbeitern oder bei einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. EUR. Bestimmte Sektoren wie DNS-Dienste, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind größenunabhängig betroffen.
Für besonders wichtige Einrichtungen (bwE): bis zu 10 Mio. EUR — bei Großunternehmen mit über 500 Mio. EUR Umsatz bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen (wE): bis zu 7 Mio. EUR bzw. 1,4% bei Großunternehmen. Geschäftsführer haften persönlich gegenüber dem eigenen Unternehmen (§38 BSIG).
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft — ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist beim BSI lief bis zum 6. März 2026. Unternehmen müssen die Anforderungen bereits jetzt erfüllen.
Art. 21 NIS2 definiert 10 Maßnahmenbereiche: Risikoanalyse, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung, Wirksamkeitsbewertung, Cyberhygiene-Schulungen, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung.
Nein, dieser Schnellcheck dient der Ersteinschätzung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Er basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und gibt eine fundierte Indikation, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte.