NIS2 & DORA im Finanzsektor

DORA (EU 2022/2554) hat als lex specialis Vorrang — die meisten NIS2-Pflichten entfallen für Finanzunternehmen. Die BSI-Registrierung und technische Absicherung bleiben relevant.

Finanzsektor

DORA & NIS2 — Was für den Finanzsektor gilt

Der Finanzsektor ist der einzige NIS2-Sektor, für den eine vollständige lex-specialis-Regelung existiert: DORA verdrängt die meisten NIS2-Pflichten. Die technische Absicherung bleibt unter beiden Regelwerken gleichermaßen wichtig.

DORA hat Vorrang (lex specialis)

Nach § 28 Abs. 6 BSIG gelten für DORA-regulierte Finanzunternehmen die DORA-Anforderungen (EU 2022/2554) anstelle der BSIG-Pflichten zu Risikomanagement, Meldung und Geschäftsleitungs-Haftung; die BSI-Registrierung (§ 33 BSIG) bleibt bestehen. Diese Einordnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich ist der Gesetzestext.

BaFin statt BSI

Für DORA-regulierte Unternehmen ist die BaFin zuständige Aufsichtsbehörde — nicht das BSI. DORA verlangt eine Erstmeldung bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen innerhalb von 4 Stunden (deutlich strenger als die NIS2-Frist von 24 Stunden).

Online-Banking & Kundenportale

Millionen Kunden nutzen täglich Online-Banking und Kundenportale. Ob unter DORA oder NIS2 — TLS-Konfiguration, Security Headers und API-Absicherung sind unter beiden Regelwerken gleichermaßen relevant.

IKT-Drittanbieter: Dual reguliert

IKT-Dienstleister, die sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen bedienen, unterliegen DORA und NIS2 parallel. DORA für Finanzkundenservices, NIS2 für ihre Rolle als Digitale Infrastruktur.

DORA-Vorrang nach §28 Abs. 6 BSIG

Was für Finanzunternehmen gilt

DORA verdrängt NIS2 bei Risikomanagement, Meldepflichten, Pflichten der Geschäftsleitung und Aufsicht. Die BSI-Registrierung und technische Absicherung bleiben bestehen.

DORA Lex specialis
4h DORA-Erstmeldung
BaFin Aufsichtsbehörde
§33 BSIG Registrierung bleibt

Technische Anforderungen — unter DORA und NIS2 gleichermaßen relevant

Auch wenn DORA die NIS2-Risikomanagement-Pflichten (§30 BSIG) verdrängt: Die technische Absicherung von Online-Banking, APIs und E-Mail-Infrastruktur bleibt unter beiden Regelwerken essentiell. Wolf-Agents prüft diese Aspekte automatisiert.

Maßnahmen-Bereich (Art.-21-Katalog) Finanzsektor-Relevanz Status
Risikoanalyse ISMS nach ISO 27001, Risikoanalyse für Kernbankensysteme, Online-Banking und Zahlungsinfrastruktur Fragebogen
Lieferkette Zahlungsdienstleister, Rechenzentren, FinTech-Partner — DORA verlangt explizites IKT-Drittanbieter-Management Fragebogen
Sichere Systeme Online-Banking-Portale, Kundenportale, API-Schnittstellen — Security Headers und TLS-Konfiguration Automatisiert
Kryptografie TLS 1.3+ mit starken Cipher Suites, DANE für E-Mail, Verschlüsselung von Transaktionsdaten Automatisiert
Zugriffskontrolle Rollenbasierte Zugriffe auf Kernbankensysteme, starke Authentifizierung für Mitarbeiter und Kunden Fragebogen
Wirksamkeitsprüfung Kontinuierliches Monitoring, TLPT unter DORA, Score-Trends und automatische Alerts Automatisiert
Wolf-Agents für Finanzunternehmen

Prüfen → Überwachen → Dokumentieren

Technische Prüf- und Überwachungsbausteine für Finanzunternehmen — unter DORA wie unter NIS2 relevant: automatische Prüfung Ihrer Online-Banking-Portale, E-Mail-Infrastruktur und API-Schnittstellen.

1

Prüfen

Web Security Scanner prüft Online-Banking, Kundenportale und API-Endpunkte auf Security Headers, TLS-Konfiguration und riskante Konfigurationsmuster — kein Penetrationstest.

2

Überwachen

Automatisches Monitoring alle 6 Stunden: Score-Verschlechterung, DNS-Änderungen, Blacklist-Listings und Zertifikatsablauf — Alerts unmittelbar nach dem Prüflauf.

3

Dokumentieren

Score-History, Maßnahmen-Log und Statusbericht — dokumentierte Momentaufnahmen, die Ihre eigene Nachweisführung gegenüber BaFin, BSI und Vorstand ergänzen können. Keine Konformitätsfeststellung, kein Prüfbericht.

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