NIS2 vs. ISO 27001: Was Ihr ISMS nicht abdeckt

ISO 27001 deckt ca. 70 % der NIS2-Anforderungen ab. Die restlichen 30 % — Meldepflichten, Geschäftsleitungspflichten nach §38 BSIG, Registrierung — sind NIS2-spezifisch.

Überblick

ISO 27001 vs. NIS2/BSIG — Kurzvergleich

ISO 27001 und NIS2 verfolgen das gleiche Ziel — aber auf fundamental unterschiedlichen Wegen. Die folgende Tabelle zeigt die acht wichtigsten Unterschiede.

Aspekt ISO 27001 NIS2 / BSIG
Typ Freiwilliger internationaler Standard (ISO/IEC) Gesetzliche Pflicht (EU-Richtlinie, umgesetzt in §§28–65 BSIG)
Meldepflicht Keine gesetzliche Frist — interne Prozesse nach A.5.24–A.5.28 Frühe Erstmeldung binnen 24 h, Meldung über den Sicherheitsvorfall binnen 72 h, Abschlussmeldung einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung an das BSI (§32 BSIG)
Geschäftsleitungspflichten Keine Haftungsregelung — Management-Commitment nach Clause 5 Umsetzungs- und Überwachungspflicht der Geschäftsleitung (§38 Abs. 1 BSIG); bei schuldhafter Verletzung Haftung gegenüber der eigenen Einrichtung (§38 Abs. 2 BSIG); regelmäßige Schulungsteilnahme (§38 Abs. 3 BSIG)
Registrierung Nicht erforderlich BSI-Registrierung über Mein Unternehmenskonto verpflichtend (§33 BSIG)
Bußgelder Keine — Konsequenz ist Zertifikatsverlust Gegen die Einrichtung: bis 10 Mio. EUR bei besonders wichtigen, bis 7 Mio. EUR bei wichtigen Einrichtungen; Umsatzvarianten (2 % bzw. 1,4 %) erst ab mehr als 500 Mio. EUR Gesamtumsatz (§65 BSIG)
Scope Frei wählbar (Statement of Applicability) Gesetzlich definiert — alle für die Diensteerbringung genutzten IT-Systeme
Zertifizierung Akkreditierte Zertifizierungsstelle (3-Jahres-Zyklus) Keine NIS2-Zertifizierung — BSI kann Audits anordnen und Nachweise verlangen
Geltungsbereich Jede Organisation weltweit, branchenunabhängig Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen in 18 Sektoren (ab 50 MA ODER Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. EUR)
Art. 21 Abs. 2 NIS2 / §30 BSIG

Art. 21 ↔ ISO 27001:2022 Controls

Alle zehn Maßnahmen-Bereiche aus Art. 21 NIS2 mit den zugehörigen ISO 27001:2022 Annex-A-Controls — und dem tatsächlichen Abdeckungsgrad.

Art. 21 BSIG-Bezeichnung ISO 27001:2022 Controls Abdeckung
(a) Risikoanalyse und IS-Konzepte A.5.1, A.5.2, A.5.4, A.5.36; Clause 6.1 Ja
(b) Bewältigung von Sicherheitsvorfällen A.5.24–A.5.28, A.6.8, A.8.15, A.8.16 Teilweise ISO kennt keine 24h-Meldefrist an Behörden
(c) Betriebskontinuität, Backup, Krisenmanagement A.5.29, A.5.30, A.8.13, A.8.14 Ja
(d) Sicherheit der Lieferkette A.5.19–A.5.23, A.8.30 Teilweise ISO deckt Lieferantenbeziehungen, aber nicht die koordinierte Risikobewertung nach Art. 22
(e) Erwerb, Entwicklung, Wartung inkl. Schwachstellen A.8.8, A.8.9, A.8.20–A.8.22, A.8.25–A.8.32 Ja
(f) Bewertung der Wirksamkeit A.5.31, A.5.35, A.5.36; Clause 9.1–9.3 Ja
(g) Schulungen und Sensibilisierung A.6.3, A.7.7, A.8.7; Clause 7.2–7.3 Teilweise ISO fordert Awareness, aber keine ausdrückliche Schulungsteilnahme der Geschäftsleitung wie §38 Abs. 3 BSIG
(h) Konzepte und Prozesse für kryptographische Verfahren A.8.24, A.5.14 Ja
(i) Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Asset-Management A.5.9–A.5.18, A.6.1–A.6.6, A.8.2–A.8.5 Ja
(j) MFA, gesicherte Kommunikation, Notfallkommunikation A.5.17, A.8.5, A.8.20, A.8.21, A.8.24 Teilweise ISO fordert MFA, aber nicht explizit gesicherte Notfallkommunikation

Legende: „Ja“ = ISO 27001 Controls decken den Bereich inhaltlich ab. „Teilweise“ = ISO bietet eine Grundlage, aber NIS2 geht mit spezifischen Pflichten darüber hinaus (z. B. gesetzliche Meldefristen, Schulungsteilnahme der Geschäftsleitung nach §38 Abs. 3 BSIG, koordinierte Lieferkettenbewertung).

Handlungsbedarf

Was ISO-zertifizierte Unternehmen zusätzlich tun müssen

Eine bestehende ISO-27001-Zertifizierung ist eine solide Basis — aber kein Freifahrtschein. Diese fünf Punkte sind NIS2-spezifisch und nicht durch ISO abgedeckt.

1

BSI-Registrierung durchführen

§33 BSIG

Registrierung über „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Organisationszertifikat. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von einer ISO-Zertifizierung — es gibt kein Äquivalent in ISO 27001.

2

24h-Meldeprozess einrichten

§32 BSIG

Das 4-Stufen-Meldesystem erfordert dokumentierte Meldeketten, definierte Rollen und getestete Eskalationswege — deutlich über ISO A.5.24–A.5.28 hinaus. — Details lesen

3

GF-Schulung nachweisen

§38 BSIG

Die Geschäftsführung muss die Maßnahmen nach §30 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§38 Abs. 1 BSIG) sowie regelmäßig an Cybersicherheits-Schulungen teilnehmen (§38 Abs. 3 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten schuldhaft, haftet sie der eigenen Einrichtung auf Schadensersatz (§38 Abs. 2 BSIG). — Details lesen

4

ISMS-Scope auf NIS2 erweitern

§30 Abs. 1 BSIG

NIS2 verlangt den Schutz aller IT-Systeme, die für die Diensteerbringung genutzt werden. Ein ISO-Scope, der nur Teilbereiche abdeckt (z. B. nur die Zentrale), reicht nicht — der Geltungsbereich muss ggf. erweitert werden.

5

Technische Maßnahmen prüfen

§30 Abs. 2 BSIG

Externe Scanner wie Wolf-Agents prüfen die technisch messbaren Aspekte der Maßnahmen-Bereiche Kryptografie (TLS-Sicht) sowie Wartung und Konfiguration. Das liefert reproduzierbare Messwerte der extern sichtbaren Oberfläche, die interne Audits ergänzen.

Technische Lücken finden

Prüfen Sie mit dem NIS2-Schnellcheck, ob Ihr Unternehmen betroffen ist — und mit dem Readiness-Check, wie gut Ihre technischen Maßnahmen nach Art. 21 aufgestellt sind.