NIS2 für die öffentliche Verwaltung

Die Bundesverwaltung fällt größenunabhängig unter §29 BSIG. Kommunen sind vom NIS2-Bundesgesetz ausgenommen — doch Landesgesetze und sektorale Betroffenheit kommunaler Eigenbetriebe schließen die Lücke zunehmend.

Öffentliche Verwaltung

NIS2 in der öffentlichen Verwaltung — ein Sonderfall

Die öffentliche Verwaltung ist im NIS2UmsuCG separat in §29 BSIG geregelt — nicht über die allgemeine bwE/wE-Systematik des §28. Nur die Bundesverwaltung fällt direkt unter das Gesetz. Kommunen und Länder müssen eigene Regelungen schaffen.

Bundesverwaltung: §29 BSIG

Einrichtungen der Bundesverwaltung — Bundesbehörden, bundeseigene Körperschaften und IT-Dienstleister im Mehrheitseigentum des Bundes — fallen größenunabhängig unter das NIS2UmsuCG. Sie werden wie besonders wichtige Einrichtungen behandelt.

Die Kommunen-Lücke

Kommunen und Landesverwaltungen sind vom NIS2UmsuCG explizit ausgenommen. Trotzdem waren bereits über 27 Kommunen von Ransomware betroffen, ca. 6 Mio. Bürger erlitten Einschränkungen. Landesgesetze wie das SächsISichG schließen diese Lücke zunehmend.

Kommunale Eigenbetriebe

Stadtwerke, Wasserwerke und Abfallbetriebe in kommunaler Trägerschaft können über den sektoralen Weg unter NIS2 fallen — nicht als Verwaltung, sondern als Energie-, Wasser- oder Abfallunternehmen, sofern sie die Größenschwellen überschreiten.

Föderale IT-Struktur

Bund, 16 Länder und tausende Kommunen mit jeweils eigenständiger IT-Infrastruktur — unterschiedliche Systeme, Standards und Reifegrade. Das BSI bietet mit dem „Weg in die Basis-Absicherung" (WiBA) freiwillige Unterstützung für Kommunen.

§29 BSIG — Bundesverwaltung

Was die Verwaltung wissen muss

Die Bundesverwaltung wird wie besonders wichtige Einrichtungen behandelt. Wichtig: §38 (Pflichten der Geschäftsleitung) und §65 (Bußgelder) gelten nicht für Bundeseinrichtungen.

§29 Eigenes Regime
Bund Größenunabhängig
24h Erstmeldung an BSI
Kommunen Nur über Landesrecht

Art. 21 — Relevante Maßnahmen für die öffentliche Verwaltung

Alle 10 Maßnahmen-Bereiche des Art. 21 sind für die öffentliche Verwaltung relevant. Diese 6 haben besondere Bedeutung — zu 3 davon liefert Wolf-Agents automatisierte Teilnachweise an der extern sichtbaren Oberfläche.

Maßnahmen-Bereich (Art.-21-Katalog) Verwaltungs-Relevanz Status
Risikoanalyse IT-Sicherheitskonzept nach BSI-Grundschutz, Risikoanalyse für Fachverfahren und Bürgerportale Fragebogen
Sichere Systeme Bürgerportale, OZG-Dienste, Intranet-Anwendungen — Security Headers und SSL/TLS-Konfiguration Automatisiert
Wirksamkeitsprüfung Kontinuierliches Monitoring der von Ihnen hinterlegten öffentlich erreichbaren Systeme, Score-Trends Automatisiert
Cyberhygiene Security-Awareness-Schulungen für Sachbearbeiter, Phishing-Erkennung, sichere Passwort-Praktiken Fragebogen
Kryptografie TLS auf allen Bürgerportalen, DANE für behördliche E-Mail, Verschlüsselung sensibler Bürgerdaten Automatisiert
Multi-Faktor-Auth MFA für Verwaltungsportale, Fachverfahren und Remote-Zugriff auf kommunale Systeme Fragebogen
Wolf-Agents für Behörden

Prüfen → Überwachen → Dokumentieren

Technische NIS2-Bausteine für die öffentliche Verwaltung: Automatische Prüfung Ihrer Bürgerportale, E-Mail-Infrastruktur und OZG-Dienste — kontinuierlich überwacht.

1

Prüfen

Web Security Scanner prüft Bürgerportale, OZG-Dienste und Intranet-Anwendungen auf Security Headers, SSL/TLS-Konfiguration und riskante Konfigurationsmuster — kein Penetrationstest.

2

Überwachen

Automatisches Monitoring alle 6 Stunden: Score-Verschlechterung, DNS-Änderungen, Blacklist-Listings und Zertifikatsablauf — Alerts unmittelbar nach dem Prüflauf.

3

Dokumentieren

Score-History, Maßnahmen-Log und NIS2-Statusbericht — dokumentierte Momentaufnahmen, die Ihre eigene Nachweisführung gegenüber BSI, Rechnungshöfen und Behördenleitung ergänzen können. Keine Konformitätsfeststellung, kein Prüfbericht.

Ist Ihre Einrichtung vorbereitet?

Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung unter §29 BSIG, sektorale Regelungen oder Landesgesetze fällt — und wie Ihre technische Aufstellung aussieht.