Scan-Berechtigung
Das Wichtigste in einem Satz
Prüfen Sie nur Domains, die Sie selbst betreiben oder für die Sie beauftragt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Domain prüfen dürfen, klären Sie das vorher mit der Person oder Stelle, die sie betreibt.
1. Anbieter und aktuelles Angebot
Wolf-Agents, Inhaber Eduard Wolf, Vorderhainberg 21, 94496 Ortenburg, Deutschland; info@wolf-agents.com; +49 151 46533415
Diese Bedingungen gelten für die kostenlosen öffentlichen Web-, E-Mail- und API-Sicherheitschecks und ihre Browserbefunde in Deutsch und Englisch. Die Prüfung kostet 0 EUR; sie schließt weder einen Reportkauf noch ein Konto oder Abo ab. Sprach- und Kontextwahl verändern keine Messdaten.
Eine feste Datei- und Archivauswahl kann anschließend gesondert im Reportportal erworben werden: HTML, PDF, DOCX und CSV in Deutsch und Englisch, drei Kalenderjahre ab vereinbarter Erstbereitstellung, einschließlich der beim Erwerb verfügbaren Rechtskontexte derselben festen Edition. Preis, Steuer, Auswahl, private Berechtigung und gegebenenfalls Monatsvertrag werden dort vor einer verbindlichen Bestellung angezeigt. Öffentliche Beispiele und bereits unter früheren Bedingungen zugesagte kostenlose Dateizugänge bleiben innerhalb ihrer damaligen Frist erhalten.
Frühere Vereinbarungen und Rechte bleiben bestehen. Die getrennte private Testmail-Beta hat eine eigene Leistungs- und Verarbeitungsvereinbarung; diese Scannerbedingungen ersetzen weder diesen Auftrag noch eine private Export- und Archivberechtigung.
2. Vorbereitung, Vertragsschluss und Bereitstellung
Das Formular nennt das zu prüfende Ziel und verlinkt diese Bedingungen. Mit „Prüfung vorbereiten“ bereiten Sie die bezeichnete kostenlose Einzelprüfung nur vor: Wir prüfen Sicherheitsabfrage, Mengenbegrenzungen und Ziel und halten ein befristetes Angebot bereit. Dadurch entsteht noch kein Vertrag; es wird nichts gemessen und keine Datei ausgegeben.
Die Übersicht zeigt Werkzeug, Ziel, Annahmefrist, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung. Dort können Sie abbrechen oder mit „Zurück zum Formular“ das Ziel berichtigen und neu vorbereiten. Das Angebot können Sie bis zur angezeigten Annahmefrist annehmen, beim Webcheck wenige Minuten, beim E-Mail- und API-Check knapp 24 Stunden ab der Vorbereitung. Ein erneutes Öffnen der Übersicht verlängert die Frist nicht.
Mit „Kostenlos beauftragen und Bestätigung speichern“ nehmen Sie das Angebot an und bestätigen, dass Sie das Ziel prüfen dürfen (Abschnitt 3). Damit kommt das Nutzungsverhältnis für diese Einzelprüfung zustande. Unmittelbar danach übermitteln wir Ihrem Browser die Vertragsbestätigung mit Auftragsdaten, Zeitpunkt der Annahme, Messstartfrist, diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung als Textdatei (TXT). Die Ansicht bleibt danach geöffnet; dort können Sie die Vertragsbestätigung lesen und ohne Zeitdruck erneut speichern. Die Vertragsbestätigung ist kein Prüfergebnis.
Die Messung beginnt erst, wenn Sie „Prüfung jetzt starten“ wählen: in der Ansicht nach der Annahme oder auf der Seite, die der Ergebnislink aus der Vertragsbestätigung vor dem Messstart zeigt. Das bloße Öffnen dieses Links, auch durch eine automatische Linkvorschau, und Zeitablauf starten keine Messung. Starten können Sie sie bis zur Messstartfrist, die bei der Annahme festgelegt und in der Ansicht und in der Vertragsbestätigung genannt wird: beim Webcheck fünf Minuten ab der Annahme, beim E-Mail- und API-Check bis 24 Stunden nach der Vorbereitung. Den API-Check können Sie nur in dem Browser starten, mit dem Sie beauftragt haben. Nach Ablauf der Messstartfrist ist über diesen Auftrag kein Messstart mehr möglich; für eine Messung können Sie eine neue Prüfung vorbereiten. Das Schließen der Ansicht startet keine Messung und widerruft den Auftrag nicht.
Die Prüfung erstellt eine Momentaufnahme; es gibt keine fortlaufende Überwachung. Für den Browserweg benötigen Sie einen aktuellen Browser mit JavaScript und Internetzugang. Die heruntergeladenen Dateien lassen sich mit einem PDF-Leser, einer DOCX-Textverarbeitung beziehungsweise einem CSV- oder Tabellenprogramm verwenden, die Vertragsbestätigung mit jedem Texteditor. Eine notwendige Sicherheitsprüfung und Mengenbegrenzungen dienen dem Missbrauchs- und Lastschutz.
Der angenommene Scanauftrag bleibt bis 24 Stunden nach seiner Vorbereitung gespeichert. Browserergebnisse bleiben grundsätzlich sieben Tage ab Speicherung verfügbar, technisch nicht belastbare Ergebnisse 15 Minuten. Wiederaufrufe verlängern diese Frist nicht. Die kostenlose Prüfung enthält kein Langzeitarchiv und keine neue kostenlose Reportdateiausgabe. Eine rechtzeitig bestätigte Kaufvorbereitung hat höchstens 15 Minuten; erworbene Reportarchive haben eine eigene, im Kaufvertrag festgelegte Frist. Gesetzliche Leistungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Eine freiwillig angeforderte Ergebnismail enthält den Link zum bestehenden Ergebnis; sie verlängert dessen Frist nicht und ist keine neue Prüfung. Eine Newslettereinwilligung ist davon getrennt, freiwillig und jederzeit widerrufbar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, nicht nach einer pauschalen Zustimmung zu ihr.
3. Berechtigung und Messgrenzen
Prüfen Sie nur Ziele, die Sie selbst betreiben oder für deren Prüfung Sie beauftragt sind; mit der Annahme bestätigen Sie diese Berechtigung. Klären Sie Zweifel vor der Annahme. Untersagt sind das Umgehen der Schutz- und Mengenbegrenzungen, das Ausnutzen von Sicherheitslücken sowie unzutreffende oder irreführende Behauptungen über fremde Systeme auf Grundlage der Ergebnisse.
Die Werkzeuge führen begrenzte externe Abfragen aus, etwa HTTP-Anfragen, TLS- beziehungsweise SMTP-Verbindungen und öffentliche DNS-Abfragen. Der konkrete Umfang steht beim jeweiligen Werkzeug. Es erfolgen keine Anmeldung in geschützten Bereichen, kein Penetrationstest, keine vollständige Quellcodeprüfung und keine Ausnutzung von Schwachstellen. Die HSTS-Preload-Zugehörigkeit gleicht der Webcheck lokal mit einer fest versionierten Chromium-Liste ab; dafür wird das Ziel nicht an Dritte übermittelt. DNS-Abfragen können Betreiber außerhalb der EU erreichen; Empfänger und Grenzen erläutert die Datenschutzerklärung.
Der Report dokumentiert die tatsächlich beobachteten Einstellungen und die Grenzen dieser Messung. Er ist kein Zertifikat, Prüfsiegel oder Nachweis vollständiger Sicherheit oder Rechtskonformität und schützt ein System nicht aktiv. Fehlbewertungen und unerkannte Probleme sind möglich. Eine gute Bewertung gilt nur für den angegebenen Prüfumfang und Zeitpunkt. Gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften Leistung bleiben bestehen.
4. Nutzung der Dateien und Linkzugang
Sie dürfen die für Ihr berechtigt geprüftes Ziel erzeugten Dateien herunterladen, ausdrucken und für eigene Informations- und Dokumentationszwecke verwenden, auch beruflich oder gewerblich, sowie innerhalb der eigenen Organisation weitergeben. Bei einer beauftragten Prüfung dürfen Sie den Report an Ihren Auftraggeber und die für die technische Bearbeitung beauftragten Personen weitergeben. Erhalten Sie dabei Anbieterzuordnung, Messdatum und Hinweise auf Messgrenzen; kennzeichnen Sie eigene Änderungen als solche. Gekennzeichnete Inhalte Dritter bleiben deren eigenen Rechten unterworfen. Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
Damit wird kein White-Label-, Weiterverkaufs- oder allgemeines Veröffentlichungsrecht an geschützten Wolf-Agents-Inhalten eingeräumt. Gesetzlich erlaubte Zitate und eigene technische Schlussfolgerungen bleiben möglich. Ein späteres gesondertes Geschäftsangebot wird dadurch nicht festgelegt.
Öffentliche Ergebnisse sind über schwer erratbare Links zugänglich. Die Suchmaschinen-Sperre ist kein Zugangsschutz: Wer den Link kennt, kann das Ergebnis während seiner Verfügbarkeit lesen. Teilen Sie den Link und Dateien nur mit den vorgesehenen Empfängern und beachten Sie Rechte und Daten Dritter. Es gibt kein durchsuchbares öffentliches Ergebnisarchiv. Private Testmaildateien sind getrennt geschützt.
5. Rechte, Haftung und Beendigung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingende gesetzliche Haftung unbeschränkt. Die kostenlose Bereitstellung und die Beta-Bezeichnung sind kein Haftungsausschluss.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben erhalten. Hinweis: Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen besteht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht; diese Bedingungen, die Unentgeltlichkeit und die Beta-Bezeichnung schränken es nicht ein. Wir behandeln das Angebot nicht allein wegen des fehlenden Preises als außerhalb des Verbraucherrechts. Sie bezahlen nicht mit einer Newslettereinwilligung. Gesetzliche Datenschutzrechte und der Widerruf einer Einwilligung bleiben unabhängig vom Nutzungsverhältnis bestehen.
Das einzelne Nutzungsverhältnis hat keine sich verlängernde Laufzeit. Der Anbieter darf bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch weitere Anfragen abweisen und erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Gesetzliche Beendigungs-, Mängel- und sonstige Rechte bleiben unberührt. Beschwerden und Anliegen erreichen uns über die oben genannten Kontaktdaten; eine bestimmte Support-Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
6. Vertragstext, Fassung und Sprache
Technische Schritte bis zum Vertragsschluss: Ziel eingeben und „Prüfung vorbereiten“ wählen; Angaben in der Übersicht prüfen; „Kostenlos beauftragen und Bestätigung speichern“ wählen. Eingabefehler erkennen Sie in der Übersicht, die das gebundene Ziel zeigt; berichtigen können Sie sie bis zum letzten Schritt über „Zurück zum Formular“ und eine neue Vorbereitung. Die Messung starten Sie nach dem Vertragsschluss gesondert mit „Prüfung jetzt starten“ (Abschnitt 2).
Nach der Annahme speichern wir den Vertragstext, also die Vertragsbestätigung mit den Auftragsdaten und dieser Fassung, solange der Auftrag oder das zugehörige Ergebnis gespeichert ist (ohne Ergebnis bis zehn Minuten nach Auftragsende), längstens sieben Tage ab Ergebnisspeicherung. In dieser Zeit können Sie ihn über den Link in der Vertragsbestätigung erneut abrufen, vor dem Messstart auch auf der Seite hinter dem Ergebnislink und danach über die Ergebnisseite; danach ist er bei uns nicht mehr abrufbar. Bewahren Sie Ihre Datei deshalb selbst auf. Die jeweils geltende Fassung dieser Bedingungen steht außerdem unter wolf-agents.com/legal/scanner-regeln/.
Diese Fassung gilt nur für neue entsprechend ausgewiesene Angebote. Bereits vorbereitete Angebote und angenommene Aufträge der Fassungen 1.4, 1.5 und 1.6 behalten unverändert ihre Bedingungen, Dateizusagen und ursprünglichen Fristen. Ihre gespeicherte Vertragsbestätigung wird nicht neu berechnet.
Vertragssprache ist Deutsch; die deutsche Fassung ist die führende Fassung. Für die angebotenen englischen Wege steht eine bedeutungsgleiche englische Information zur Verfügung. Zwingende Verbraucherrechte werden durch die Sprachwahl nicht eingeschränkt. Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen. Sprache ist keine Länder- oder Teilnehmerfreigabe für den privaten Testmaildienst.
Widerrufsrecht und Vertrag widerrufen · Datenschutz
§ 7 Angaben für den Inhaber einer geprüften Domain
Die Abschnitte 1 bis 6 richten sich an die Person, die eine Prüfung startet. Dieser Paragraf richtet sich an den Inhaber einer Domain, die geprüft wurde. Hier finden Sie öffentliche Informationen zur Verarbeitung nicht bei Ihnen erhobener Daten (Art. 14 DSGVO). Eine im Einzelfall erforderliche individuelle Information wird dadurch nicht ersetzt.
(1) Verantwortlicher: Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Wolf-Agents, Inhaber Eduard Wolf, Vorderhainberg 21, 94496 Ortenburg, Deutschland, info@wolf-agents.com, Telefon +49 151 46533415. Ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist nicht bestellt.
(2) Datenschutzbeauftragter: Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des § 38 BDSG liegen nicht vor. Fragen zum Datenschutz richten Sie an die Adresse in Absatz 1.
(3) Zwecke und Rechtsgrundlage: Zweck ist es, der prüfenden Person das angeforderte Ergebnis zur Sicherheitskonfiguration der eingegebenen Domain bereitzustellen. Die früheren wiederkehrenden Plattformprüfungen sind abgeschaltet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit Erwägungsgrund 49 DSGVO.
(4) Berechtigtes Interesse: Es liegt in der Bereitstellung der Prüfwerkzeuge zur Förderung der Netz- und Informationssicherheit; für das Zugriffsprotokoll und die Missbrauchsabwehr zusätzlich in der Betriebssicherheit.
(5) Kategorien: Verarbeitet wird, was der geprüfte Server oder ein öffentliches Verzeichnis von sich aus ausliefert — der Domain-Name und die zugehörigen IP-Adressen, HTTP-Antwortheader, Angaben aus dem TLS-Zertifikat, öffentliche DNS-Einträge und die im ausgelieferten HTML eingebundenen Fremdressourcen. Soweit sich davon etwas einer natürlichen Person zuordnen lässt — etwa ein Name in einem Zertifikat —, sind es personenbezogene Daten.
(6) Herkunft der Daten: Die Angaben stammen nicht von Ihnen, sondern aus öffentlich zugänglichen Quellen: dem geprüften Server beim Abruf, dem öffentlichen DNS und den in Absatz 7 genannten öffentlichen Verzeichnissen. Ausgelöst wird der Abruf durch die Person, die die Prüfung startet; welche Domain geprüft wird, entscheidet nicht der Anbieter.
(7) Empfänger: Zu den Empfängern gehören Betreiber geprüfter Ziele und DNS-Dienste. Die HSTS-Preload-Zugehörigkeit gleichen wir lokal mit einer fest versionierten Chromium-Liste ab; dafür wird die Domain nicht an Dritte übermittelt. Die früheren Überwachungs-Sperrlistenabfragen und Zertifikatstransparenz-Abfragen an crt.sh sind abgeschaltet; die kostenlosen Scanner und der private Testmailweg fragen diese Sperrlisten nicht ab. Abschnitte 13 und 14 der Datenschutzerklärung beschreiben Empfänger, übermittelte Daten, belegte Übermittlungsgrundlagen und verbleibende Grenzen dieser Angaben.
(8) Speicherdauer: Eine nicht angenommene Vorbereitung verfällt beim Website-Check nach fünf Minuten, sonst nach 24 Stunden; ein angenommener Auftrag wird bis 24 Stunden nach seiner Vorbereitung vorgehalten. Ergebnisse aller drei Werkzeuge bleiben sieben Tage, technisch nicht belastbare Ergebnisse 15 Minuten, jeweils ab Ergebnisspeicherung erhalten. Die Vertragsbestätigung eines angenommenen Auftrags nennt die Domain und bleibt so lange abrufbar wie Auftrag oder Ergebnis, ohne Ergebnis bis zehn Minuten nach Auftragsende. Scan-Zusammenfassungen und das Domain-Verzeichnis werden nicht mehr fortgeschrieben; vorhandene Altbestände laufen nach ihren bisherigen Altersregeln aus (90 bzw. 400 Tage, Domain-Verzeichnis 24 Monate seit der letzten Prüfung), soweit sie nicht in einem gesonderten Schritt früher gelöscht werden. Webserverprotokolle werden täglich rotiert, mit 14 abgeschlossenen Dateien zusätzlich zur aktuellen Datei. Eine bewusst angelegte private Domainbasiskopie hat die feste Auftragsfrist nach Abschnitt 4.7 der Datenschutzerklärung; zusätzliche Nachrichten, Reportstände und Wiederzugang verlängern sie nicht. Weitere Ereignisse, Mails und Sicherungskopien haben eigene Regeln; der Auftragsablauf macht nicht alle verbleibenden Daten anonym. Fristen, Beginn und Grenzen erläutern Abschnitte 4, 15 und 19 der Datenschutzerklärung.
(9) Ihre Rechte: Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie das Recht, der Verarbeitung aus Gründen zu widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DSGVO). Wenden Sie sich dafür an die Adresse in Absatz 1. Widersprechen Sie künftigen Prüfungen Ihrer Domain, prüfen wir Berechtigung und Umfang und nehmen die Domain dann von künftigen öffentlichen Prüfungen aus (Datenschutzerklärung, Abschnitt 17). Die Verarbeitung beruht nicht auf einer Einwilligung; ein Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO besteht daher nicht.
(10) Beschwerderecht: Sie können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
(11) Automatisierte Entscheidungen: Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die vergebene Note bewertet die von außen messbare technische Konfiguration einer Domain; eine Rechtsfolge oder eine vergleichbar erhebliche Beeinträchtigung für Sie geht damit nicht einher.
Version 1.7 — 8. Oktober 2026: Browserbefunde bleiben kostenlos. Neue Reportdateien werden im Reportportal separat erworben. Bestehende Zusagen kostenloser Dateien behalten ihre ursprüngliche Frist; ältere Vertragsfassungen bleiben erhalten.