Verantwortliche Stelle
Datenschutz-Kontakt
Wolf-Agents
Inhaber: Eduard Wolf
Vorderhainberg 21
94496 Ortenburg, Deutschland
Telefon: +49 151 46533415
E-Mail: info@wolf-agents.com
English privacy information for the public service and the limited private test-email beta
1. Verantwortliche Stelle
Wolf-Agents
Inhaber: Eduard Wolf
Vorderhainberg 21
94496 Ortenburg, Deutschland
Telefon: +49 151 46533415
E-Mail: info@wolf-agents.com
Unser öffentliches Angebot umfasst die Website, die kostenlosen Sicherheitschecks und die kostenlose Report-Beta. Für diese Checks und Reportdownloads benötigen Sie weder ein Benutzerkonto noch eine E-Mail-Adresse. Der Reportverkauf ist noch nicht eröffnet.
Die frühere Konto- und Monitoringplattform ist außer Betrieb. Verbleibende Konto-, Organisations-, Beta-, Protokoll- und Sicherungsdaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Die Abschnitte 6 bis 12 beschreiben diese Altbestände und ihre weitere Pflege. Die private Testmail-Ergänzung ist ein davon getrennter, kontoloser Weg und als kostenlose, begrenzte Beta über den deutschen und englischen E-Mail-Check zugänglich (Abschnitt 4.7). Die tatsächliche Aufnahme hängt vom angezeigten Dienstzustand und den dort beschriebenen Voraussetzungen ab. Für Datenschutzfragen ist der Inhaber über die oben genannten Kontaktdaten erreichbar.
2. Hosting, Weiterleitung und technische Protokolle
Website, Datenbank und Zwischenspeicher betreiben wir bei Hetzner Online GmbH in Nürnberg, Deutschland. Eigene technische Scanner laufen bei Hetzner und netcup GmbH; auch der dafür eingesetzte Netcup-Server steht in Nürnberg. Externe Sicherungen liegen auf einer Hetzner Storage Box in Falkenstein, Deutschland.
Für DNS und die CDN-Weiterleitung unter www.wolf-agents.com nutzen wir BunnyWay d.o.o., Dunajska cesta 165, 1000 Ljubljana, Slowenien. Die Konfigurationsprüfung vom 6. September 2026 zeigt: Die Hauptdomain wolf-agents.com nutzt keine CDN-Beschleunigung. Die www-Adresse wird über das CDN mit dem angeforderten Pfad zur Hauptdomain weitergeleitet. Für diese Zone sind Europa, Nordamerika, Asien, Südamerika und Afrika aktiviert. Der Sitz des Anbieters in der EU begrenzt die beteiligten Auslieferungsstandorte nicht auf die EU.
Beim Aufruf werden IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, gegebenenfalls Referrer, Browserkennzeichen, übertragene Datenmenge und Antwortstatus verarbeitet. Aufgerufene Adressen können auch Pfade und Linkparameter enthalten. Die Daten dienen der Auslieferung, Fehleranalyse und Missbrauchsabwehr. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unsere berechtigten Interessen sind ein verfügbarer und sicherer Websitebetrieb sowie die Aufklärung technischer Störungen.
Für die Zugriffs- und Fehlerprotokolle des Webservers ist eine tägliche Rotation mit 14 abgeschlossenen Protokolldateien zusätzlich zur aktuellen Datei eingerichtet. Das entspricht ungefähr zwei Wochen, keiner garantierten vollständigen Löschung aller Protokolldaten nach exakt 14 Tagen. Eine vorherige Kürzung der IP-Adresse findet dort nicht statt. Anwendungsprotokolle, gespeicherte Fehlerfälle, Anbieterprotokolle und Sicherungskopien haben getrennte Speicherwege und werden von dieser Rotation nicht vollständig erfasst.
In der www-CDN-Zone sind Protokollierung und IP-Anonymisierung eingeschaltet. URLs und sonstige Metadaten sind dadurch nicht automatisch personenfrei. Erweiterte Protokolle, Logweiterleitung und zusätzliche Speicherung der Logs in unserer Storage-Zone waren bei der genannten Prüfung ausgeschaltet. Bunny nennt für die reguläre Request-Historie und Origin-Fehlerlogs drei Tage; daraus folgt keine Höchstfrist sämtlicher Sicherheits-, Support- oder Sicherungskopien des Anbieters.
2.1. Frühere Browserdiagnostik und verbleibende Sicherheitsmeldungen
Unsere Seiten aktivieren keine automatische Browserübermittlung von Netzwerkfehlern oder CSP-Verstößen mehr. Die Content Security Policy zum Schutz vor unerlaubten Ressourceneinbindungen bleibt wirksam. Früher ausgelieferte NEL- und Report-To-Einstellungen werden beim erneuten Aufruf mit einer Gültigkeit von null zurückgenommen; das ist keine Löschung bereits gespeicherter Berichte und keine Garantie, dass alle früheren Browserprofile schon erneut verbunden waren.
Bereits vorhandene Sicherheitsmeldungen können Seiten- und Quelladressen, Sicherheitsdirektiven, Antwortstatus, kurze Textausschnitte, Browserfamilie und Zeitpunkte enthalten. Bereinigte URL-Pfade oder Textreste können weiterhin personenbezogen sein. Für erforderliche Störungsbearbeitung und Missbrauchsabwehr ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO maßgeblich; unser berechtigtes Interesse ist der sichere Websitebetrieb. Späte Meldungen aus älteren Browserzuständen und gewöhnliche Verbindungsprotokolle sind von einer neu aktivierten Browserdiagnostik zu unterscheiden.
Für gespeicherte einzelne CSP-Meldungsbeispiele gilt weiterhin die 90-Tage-Löschregel. Zusammengefasste Meldungen können Seitenpfade enthalten und werden bei fehlender Klassifizierung nach 365 Tagen seit dem letzten Auftreten gelöscht; klassifizierte Fälle sind von dieser Regel ausgenommen. Tageszähler haben eine 400-Tage-Regel. Damit gilt die 90-Tage-Frist nicht für sämtliche Meldedaten. Als Netzwerkfehlerbericht erkannte NEL-Nachrichten werden im CSP-Empfang nicht als CSP-Meldung gespeichert. Die Abschaltung der Browserdiagnostik ist keine bereits ausgeführte Bereinigung aller Altbestände.
3. Cookies & Browser-Speicher
Die Nutzungsstatistik wird serverseitig erfasst. Wir setzen dafür keine zusätzliche Kennung in Ihrem Browser, keine Statistikcookies, Öffnungspixel oder Werbepixel und binden keinen externen Analytics-Dienst ein. Für den einmaligen Start eines bewusst beauftragten API-Checks und für den ausdrücklich angeforderten privaten Testmailzugang verwenden wir die nachfolgend beschriebenen notwendigen Cookies. Gespeicherte öffentliche Ergebnisse und Reportdownloads benötigen diese Cookies nicht.
3.1. Einmaliger API-Start und privater Zugang
Nach Annahme eines neuen API-Auftrags erhält Ihr Browser das Cookie wolf_api_start. Es enthält einen zufälligen Startwert und gilt ausschließlich für den Ergebnis-Seitenpfad dieses Auftrags unter /tools/api-security-check/results/, ohne Freigabe für Unterdomains. Secure, HttpOnly und SameSite=Strict schützen es. Es verbindet den Erstlauf, der nach Übermittlung der Vertragsbestätigung beginnt, mit dem angenommenen Auftrag; ein geteilter Ergebnislink erteilt damit keine neue Messberechtigung. Geht die Antwort der Annahme verloren, erhält eine wiederholte Annahme desselben noch nicht begonnenen Auftrags einen neuen Startwert; der vorherige verliert damit seine Wirkung. Das Cookie gilt höchstens 24 Stunden und wirkt nur, solange der zugehörige Auftrag besteht. Nach Erwerb des einmaligen Ausführungsanspruchs wird das Cookie in der Antwort entfernt. Serverseitig verbleiben nur sein Prüfwert und der erforderliche Auftrags-/Verbrauchsstatus bis zum ursprünglichen Auftragsende. Es ist keine Statistikkennung und verlängert keine Ergebnisfrist.
Die private Testmail-Ergänzung verwendet davon getrennt folgende Zugangscookies:
| Cookie | Auslöser und notwendiger Zweck | Gültigkeit |
|---|---|---|
__Host-testmail-start- mit Scan-Kennung | Nur nach Ihrer freiwilligen, nicht vorausgewählten Anforderung der privaten Ergänzung im E-Mail-Scanformular. Bindet die anschließende Aktivierung an diesen Browser und Ihren eigenen Scan, damit ein geteilter öffentlicher Ergebnislink keine private Aktivierung berechtigt. | Höchstens 24 Stunden ab Anforderung. |
__Host-testmail-bootstrap | Beim von Ihnen gewünschten privaten Aktivierungs-, Bestätigungs- oder Wiederzugangsschritt. Schützt dessen kurzlebigen Kontext und die Zuordnung bewusster Handlungen gegen fremde oder wiederholte Anforderungen. | Höchstens zehn Minuten; durch den zugehörigen gültigen Ausgangskontext gegebenenfalls kürzer. |
__Host-testmail-session | Nach abgeschlossener Codeabsicherung oder bewusstem Wiedereintritt. Hält den privaten Zugang für die Arbeit mit Ihren Testmails und Dateien in diesem Browser bereit. | Höchstens 24 Stunden, spätestens bis zum ursprünglichen Auftragsende oder früheren Entzug. |
__Host-testmail-deletion | Nach Ihrer Löschanforderung. Ermöglicht, den Abschluss der Löschung ohne weiteren Zugriff auf private Inhalte zu prüfen. | Höchstens 24 Stunden. |
Diese Cookies gelten nur für den jeweiligen festen HTTPS-Host, öffentlich vorgesehen unter wolf-agents.com, mit Pfad / und ohne Domain-Freigabe für Unterdomains. Sie sind mit Secure, HttpOnly und SameSite=Strict geschützt: nur über HTTPS übertragbar, nicht durch JavaScript lesbar und bei fremden Websiteanforderungen beschränkt. Ihr Inhalt sind zufällige beziehungsweise kryptographisch gebundene Zugangswerte, keine Nachrichten oder Statistikkennung. Auch solche Werte sind nicht pauschal anonym. Sie werden nicht für Marketing oder eine Verfolgung Ihres Verhaltens über Angebote hinweg verwendet.
Die Ausnahme nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG bezieht sich auf den konkret von Ihnen angeforderten einmaligen API-Start beziehungsweise privaten Zugang und dessen Schutz. Der begrenzte private Tageszugang ermöglicht die Arbeit mit eigenen Testmails und Dateien; er verlängert keine Auftrags- oder Nachrichtenfrist. Eine bloße Bezeichnung als „technisch“ oder der Statistikzweck begründet diese Ausnahme nicht. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich gesondert nach den Grundlagen in Abschnitt 4 beziehungsweise 4.7. Für die hier beschriebenen Speicherzugriffe wird keine zusätzliche Cookie-Einwilligung eingeholt.
3.2. Freiwillig gemerkte Hell-/Dunkeldarstellung
Ohne eigene Wahl folgt die Darstellung der Hell-/Dunkel-Einstellung Ihres Geräts; dafür wird diese Einstellung im Browser abgefragt, aber nicht gespeichert. Mit der Darstellungstaste wechseln Sie für die geöffnete Seite zwischen Hell und Dunkel. Danach fragt die Seite, ob sich dieser Browser die Wahl für weitere Besuche merken soll. Nur wenn Sie „Merken“ wählen, willigen Sie ein, ausschließlich diese Wahl für weitere Besuche in demselben Browser zu merken; dann speichern wir den Wert light oder dim unter wa-public-reading-v1 im Local Storage dieser Website und lesen ihn bei weiteren Seitenaufrufen. Mit „Nur diesmal“ wird nichts gespeichert. Wechseln Sie die Darstellung später erneut, wird der gemerkte Wert ersetzt. Das gilt auch für diese Datenschutzseite und den privaten Testmailbereich unter derselben Websiteadresse. Ohne „Merken“ wird kein solcher Wert geschrieben.
Die Wahl enthält keine Kennung, Scan-, Nachrichten- oder Zugangsdaten und wird weder an unseren Server noch an Dritte übertragen oder für Statistik verwendet. Sie bleibt ohne automatische Ablaufzeit bestehen, bis Sie „Wahl vergessen“ (in diesem Abschnitt) oder „Gemerkte Darstellung vergessen“ (im Fußbereich jeder Seite) betätigen oder die Websitedaten in Ihrem Browser löschen. Beide Schaltflächen erscheinen nur, solange eine Wahl gemerkt ist. Die Speicherung und das spätere Auslesen beruhen auf Ihrer Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG; soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Mit jeder der beiden Schaltflächen widerrufen Sie die Speicherung für die Zukunft und entfernen den Wert; die Rechtmäßigkeit vorheriger Verarbeitung bleibt unberührt. Scanner, Dateien und privater Zugang bleiben unabhängig davon nutzbar. Blockiert Ihr Browser die Ablage, funktioniert der Darstellungswechsel weiterhin auf der geöffneten Seite.
3.3. Weitere Browserfunktionen und frühere Ablagen
Außer der in Abschnitt 3.2 beschriebenen Darstellungswahl legt der aktuelle Scanner- und Testmailweg keine eigenen Daten in Local Storage, Session Storage oder IndexedDB ab und registriert keinen Service Worker. Für Darstellung, Formularbearbeitung und den ausdrücklich gewünschten Zugang verarbeitet der Browser erforderliche Daten im laufenden Seitenspeicher. Bildschirmbreite sowie die Systemeinstellungen für reduzierte Bewegung und für Hell/Dunkel werden für die angepasste Darstellung abgefragt. Diese Angaben werden nicht als Besucherprofil für die Statistik erfasst. Kopieren eines Codes oder Herunterladen einer Datei erfolgt auf Ihre jeweilige Anforderung; die so entstandene Zwischenablage oder Datei verwalten Sie selbst.
Frühere Konto- und Komfortablagen wie wolf.session_token, wolf.session_data, wolf-theme, dash-sidebar-collapsed, wolf-news-last-read oder der frühere Scanfortschritt as-scan-… werden vom abgeschalteten Plattformweg nicht mehr angelegt oder gelesen. Gleiches gilt für die früheren Freischaltungscookies scan_unlock und scan_report_unlock. Vorhandene Browserdaten können bis zu ihrem ursprünglichen Ablauf beziehungsweise einer Entfernung in Ihrem Browser bestehen bleiben. Die neue private Sitzung verwendet keinen dieser alten Werte.
Gewöhnliche Browserfunktionen für HTTPS, Sicherheitsrichtlinien und das Zwischenspeichern öffentlicher Dateien sind von einer Statistikkennung zu unterscheiden. Private HTML-, API- und Dateiantworten werden mit no-store ausgeliefert. Eine von Ihnen bewusst gespeicherte Reportdatei wird dadurch nicht wieder von Ihrem Gerät entfernt. Die Rücknahme früherer Browserdiagnostik ist in Abschnitt 2.1 beschrieben.
3.4. Sprachwechsel in den NIS2-Selbstauskünften
Nur wenn Sie im NIS2-Schnellcheck oder Readiness-Check bewusst zur anderen Sprache desselben Werkzeugs wechseln, legt der Browser die bisherigen Antworten und den Bearbeitungsstand einmalig unter wolf-nis2-language-transfer im Session Storage desselben Tabs ab. Die Zielseite entfernt den Eintrag beim Lesen und übernimmt ihn nur innerhalb einer Minute. Es gibt keine laufende Speicherung und keine Übermittlung dieser Antworten an unseren Server oder in der URL. Wird die Navigation abgebrochen, kann ein nicht gelesener Eintrag bis zum nächsten Aufruf eines dieser Werkzeuge oder zum Ende der Browsersitzung verbleiben; nach einer Minute wird er nicht mehr übernommen. Bei blockiertem Browserspeicher bleibt der Sprachwechsel möglich, ohne die Eingaben zu übernehmen.
Diese begrenzte Übergabe dient ausschließlich dem von Ihnen angeforderten Sprachwechsel mit Ihren bisherigen Eingaben (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Soweit darin personenbezogene Daten liegen, stützen wir die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die von Ihnen gewünschte Fortsetzung der Selbstauskunft ohne erneute Eingabe. Die Angaben bleiben im Browser, werden nicht für Statistik verwendet und begründen kein dauerhaftes Profil.
4. Online-Sicherheitstools
Die Sicherheitschecks untersuchen die von Ihnen angegebene Domain, Web- oder API-Adresse durch technische HTTP-, DNS-, TLS- und gegebenenfalls SMTP-Abfragen. Sie werten öffentlich abrufbare Konfigurationen und Antwortdaten aus, beim Webcheck auch technische Merkmale des abgerufenen HTML. Sie sind Momentaufnahmen und richten keine laufende Überwachung ein. Der Domaincheck liest keine privaten Postfachinhalte. Wenn Sie die gesonderte private Testmail-Ergänzung bewusst nutzen, verarbeiten wir die von Ihnen an deren Empfangsadresse gesandten Testnachrichten nach Abschnitt 4.7.
Mit dem Absenden des Formulars legen wir zunächst ein befristetes Angebot an. Es enthält Zieladresse, Werkzeug, Zeitpunkt der Vorbereitung, Fassung der Nutzungsbedingungen, Sprache und eine technische Herkunftskennzeichnung, beim E-Mail-Check gegebenenfalls angegebene DKIM-Selektoren und den Wunsch nach der privaten Testmail-Ergänzung. Das Angebot wird beim Webcheck höchstens fünf Minuten, sonst höchstens 24 Stunden ab Vorbereitung gespeichert; bei der Annahme wird es in den Auftrag überführt, sonst verfällt es ungenutzt. Der angenommene Auftrag enthält dieselben Angaben, den Bearbeitungsstatus, beim Webcheck die bei der Annahme festgelegte Messstartfrist und gegebenenfalls eine Startberechtigung; er wird bis 24 Stunden nach der Vorbereitung zwischengespeichert. Ihre IP-Adresse und Ihr Browserkennzeichen speichern wir weder im Angebot noch im Auftrag; die Mengenbegrenzungen nach Abschnitt 5.3 verwenden eigene kurzlebige Zähler. Früher angenommene Aufträge enthielten zusätzlich IP-Adresse und Browserkennzeichen; sie verfallen spätestens 24 Stunden nach ihrer Speicherung, Sicherungskopien folgen Abschnitt 19. Zieladressen können je nach Check auch einen Pfad und Abfrageparameter enthalten. Bitte geben Sie keine geheimen Zugangsdaten oder unnötigen personenbezogenen Angaben in Zieladressen ein.
Gespeicherte Ergebnisse enthalten unter anderem Zieladressen und Ziel-IP-Adressen, DNS-Einträge, Zertifikatsangaben, Antwortheader und technische Befunde. Dazu können veröffentlichte Kontakt- und Reportingadressen, identifizierende URL-Pfade, Ausschnitte aus Fehlermeldungen und abgerufene MTA-STS-Richtlinientexte gehören. Bei diesen Richtlinientexten können auch begrenzt lange, nicht auswertbare Antworten gespeichert werden. Auch Rohheader können im Ergebnis verbleiben. Bei neuen Web-Checks speichern wir weder Werte gesetzter Cookies noch die Lokalteile veröffentlichter Kontaktadressen (security.txt, CAA); Cookie-Name, Attribute, Domainteil und Befund bleiben erhalten. Ergebnisseite und Downloads aller Checks zeigen Cookie-Werte und die Lokalteile veröffentlichter Kontakt- und Reportingadressen als ***. Beim E-Mail-Check bleiben die vollständigen Einträge bis zum Ablauf des gespeicherten Ergebnisses im Ergebnisspeicher, weil die Auswertung bei jedem Abruf aus ihnen berechnet wird; ältere Web-Ergebnisse behalten ihre Originalwerte ebenfalls bis zu ihrem Ablauf. Die Verarbeitung ist deshalb nicht auf personenfreie Konfigurationswerte beschränkt. Diese Angaben stammen aus Ihrer Eingabe und den Antworten der geprüften Systeme und können Sie oder andere Personen betreffen.
Die Tools schützen nicht aktiv: Sie sind weder Antivirus, Firewall noch Penetrationstest. Siehe auch die Nutzungsregeln der Scanner.
4.1. Web Security Check
Zweck: Analyse von HTTP-Security-Headern, TLS-Zertifikaten, DNS-Einstellungen und technischen Merkmalen der angegebenen Website.
- DNS-Abfragen werden im Regelbetrieb über unseren eigenen, vollständig rekursiven Resolver auf dem Scanner-Server durchgeführt; er fragt die zuständigen Nameserver direkt ab. Ist er nicht verfügbar oder liefert er eine technisch abgeschnittene Antwort, weichen wir auf den DNS-Dienst der Digitalen Gesellschaft (Schweiz) aus. Übermittelt werden dabei der geprüfte Domain-Name und die Art der Abfrage, nicht Ihre IP-Adresse. Näheres — auch zum davon getrennten Namensauflöser des Betriebssystems — in Abschnitt 14.
- HTTP-Header-Analyse erfolgt über unseren dedizierten Scanner-Server bei Hetzner Online GmbH (Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland). Der Scanner kontaktiert die Zielwebsite mit einer Browser-ähnlichen Anfrage (curl-impersonate). Die Zielwebsite sieht nur die IP-Adresse unseres Scanners, nicht Ihre IP-Adresse.
- SSL/TLS-Analyse prüft Zertifikate, TLS-Versionen und Cipher-Suites der Zielwebsite.
- Lokaler HSTS-Listenabgleich: Wir vergleichen die geprüfte Domain auf unserem Server mit einem fest versionierten Stand der offiziellen Chromium-Referenzliste. Dafür senden wir keinen Prüfnamen an hstspreload.org oder einen anderen Statusdienst; es gibt keinen solchen Rückfallabruf. Datum und Revision der verwendeten Liste werden mit dem Befund gespeichert. Fehlt ein gültiger Stand oder ist er älter als 14 Tage, wird der Listenbefund als nicht erhoben behandelt. Diese technische Aktualitätsgrenze ist keine gesetzliche Speicherfrist. Ausstehende Aufnahme oder Entfernung werden nicht erhoben; ein fehlender Treffer belegt keinen fehlenden Schutz in jedem Browser. Näheres zum getrennten Listenupdate in Abschnitt 14.
- Fallback-System: Bei Nichterreichbarkeit des Hauptscanners wird ein Backup-Scanner bei netcup GmbH (Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland) genutzt. Beide Scanner befinden sich in Deutschland.
Frühere Zusammenfassung in der Datenbank: Früher haben wir zu gespeicherten öffentlichen Befunden eine Zeile mit Domain, Werkzeug, Score, Note und Zeitpunkt angelegt. Neue Prüfungen schreiben keine solche Zeile mehr. Vorhandene Zeilen löscht der tägliche Lauf nach ihren bisherigen Altersregeln: ohne Konto- und ohne E-Mail-Hash-Bezug nach 90 Tagen, mit einem solchen Bezug nach 400 Tagen; eine Bedingung zur Monatsstatistik gibt es dafür nicht mehr. Eine frühere Löschung in einem gesonderten Schritt bleibt vorbehalten. Der frühere Kontolöschweg entfernte aus zugeordneten Scan-Zeilen den Konto- und E-Mail-Hash-Bezug; soweit beide Bezüge entfernt sind, gilt die 90-Tage-Regel. Solange Zeilen bestehen, können Domain und andere Datenbezüge personenbezogen sein; Datenschutzanfragen nach Abschnitt 16 bleiben möglich.
4.2. E-Mail Security Check
Der Check untersucht die E-Mail-Konfiguration der eingegebenen Domain, darunter SPF, DKIM, DMARC, MTA-STS, TLS-RPT, BIMI, DANE und DNSSEC. DNS-Abfragen betreffen insbesondere MX-, TXT-, CNAME-, TLSA-, DS- und CAA-Einträge. MTA-STS-Richtlinien werden per HTTPS abgerufen. Veröffentlichte Kontakt- oder Reportingadressen können Teil der Rückgaben sein; Ergebnisseite und Downloads zeigen ihre Lokalteile als ***.
Der SMTP-Verbindungstest läuft über unseren Server bei netcup in Nürnberg. Er verbindet sich mit den Mailservern der Domain über Port 25 und prüft STARTTLS, TLS-Version und Zertifikat. Der Mailserver sieht die IP-Adresse unseres Servers. Es werden dabei keine Nachrichteninhalte versandt oder private Postfachinhalte gelesen. Auch für eine nicht sendende Domain ohne Mailserver kann ein gespeichertes Ergebnis entstehen.
4.3. API Security Check
Der Check untersucht die angegebene API-Adresse auf CORS-, Authentifizierungs-, Rate-Limiting- und Header-Einstellungen. Der Scanner kontaktiert den Endpunkt direkt. Wir fordern dafür keine Zugangsdaten an. Die eingegebene Adresse kann Pfad und Abfrageparameter enthalten; Rückgaben können Ausschnitte von Fehlermeldungen enthalten. Eine gesonderte Scan-Zusammenfassung legen wir dafür nicht an.
4.4. Gespeicherte Ergebnisse, Downloads und gemeinsame Fristen
Ergebnisse werden grundsätzlich sieben Tage, technisch nicht belastbare Ergebnisse 15 Minuten ab Speicherung des jeweiligen Ergebnisses vorgehalten. Ein gewöhnlicher Lesezugriff und die Anforderung einer Ergebnismail verlängern diese Frist nicht. Beim Webcheck kann ein neuer, noch nicht ausgeführter Auftrag nur innerhalb von fünf Minuten ab der Annahme gestartet werden. Ein abgelaufenes, fehlgeschlagenes oder später fehlendes Webergebnis löst keine erneute Prüfung desselben Auftrags aus. Ein kurzzeitiger Ausführungszähler zur Scan-Kennung bleibt dafür sieben Tage ab seiner ersten Anlage gespeichert; er enthält keine Mailadresse oder Besucher-IP und wird durch Lesen nicht verlängert. Auch beim E-Mail-Check wird der ursprüngliche Auftrag nur in seinem begrenzten Ausführungsfenster verarbeitet; ein später fehlendes Ergebnis wird unter derselben Scan-Kennung nicht neu gemessen. Der API-Check startet einen neuen angenommenen Auftrag höchstens einmal mit der zugehörigen Browser-Startberechtigung nach Abschnitt 3.1. Sein Verbrauchsstatus bleibt bis zum ursprünglichen Auftragsende erhalten; auch ein fehlgeschlagenes oder unterbrochenes Ausführen eröffnet den Auftrag nicht erneut. Ein gültiges gespeichertes API-Ergebnis bleibt innerhalb seiner eigenen Frist abrufbar, auch nach Auftragsende. Ein fehlendes Ergebnis eines verbrauchten oder nicht sicher zuordenbaren Altauftrags führt zu keiner Ersatzmessung. Ohne verfügbares Ergebnis lässt sich keine Reportdatei herunterladen.
Ein Download selbst startet keine neue Prüfung. PDF-, CSV- und DOCX-Dateien werden aus dem gespeicherten Ergebnis erzeugt und zum Download ausgegeben. Dieser Weg legt keine dauerhafte Reportdatei an. Die Ergebnisse der Web-, E-Mail- und API-Checks sowie PDF-, DOCX- und CSV-Ausgaben sind auf Deutsch und Englisch verfügbar, soweit der gespeicherte Modellstand die jeweilige Sprache unterstützt. Nicht rekonstruierbare historische Texte bleiben über das Original zugänglich. Ein Sprachwechsel ändert weder Messwerte und Bewertung noch Zugriffsrechte oder Fristen. Bei älteren Ergebnissen können aktuelle Erläuterungen auf die gespeicherten Befunde angewandt werden; dadurch entstehen keine neuen Messwerte. Die Downloadantwort ist als privat und nicht zwischenzuspeichern gekennzeichnet.
Die freie Ergebnisseite und die zugehörigen öffentlichen Downloads erfordern keine Anmeldung oder Freischaltung. Wer den Ergebnislink kennt, kann das Ergebnis während seiner Verfügbarkeit aufrufen. Eine Anweisung an Suchmaschinen, die Seite nicht zu indexieren, ist kein Zugangsschutz. Heruntergeladene oder weitergegebene Dateien verbleiben im Verantwortungsbereich ihrer jeweiligen Empfänger.
Die Vorbereitung und Durchführung des angenommenen Auftrags, die Vertragsbestätigung und die Bereitstellung des Ergebnisses an die auftraggebende Person stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit dabei deren eigene personenbezogene Daten verarbeitet werden. Soweit Daten anderer Personen betroffen sind, etwa des Inhabers der geprüften Domain, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen und die der Nutzer sind die Untersuchung der angegebenen technischen Konfiguration, die verständliche Darstellung der Befunde und die Verbesserung der Sicherheit dieser Systeme. Öffentlich erreichbare Daten sind nicht allein deshalb uneingeschränkt nutzbar; die Rechte betroffener Personen bleiben bestehen.
Die Angebots- und Auftragsfristen, die Ergebnisfristen und die Frist der Vertragsbestätigung (Abschnitt 5.8) gelten für alle drei Werkzeuge. Für die Altbestände nach Abschnitten 4.1 und 4.6 gelten deren Altersregeln. Zum Missbrauchsschutz bestehen ein IP-bezogener Tageszähler mit einer Gültigkeit von 25 Stunden und ein zielbezogener Stundenzähler im aktiven Zwischenspeicher (Abschnitt 5.3). Protokolle folgen Abschnitt 2; Sicherungskopien können Daten über die Frist des aktiven Speichers hinaus enthalten (Abschnitt 19).
4.5. Ergebnis per E-Mail zusenden lassen (freiwillig)
Scan-Ergebnisse und die zugehörigen Reports (PDF, CSV, DOCX) sind in der kostenlosen Beta ohne Registrierung und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse zugänglich. Das Anzeigen oder Herunterladen eines Ergebnisses löst weder eine Speicherung Ihrer E-Mail-Adresse noch einen E-Mail-Versand aus; Cookies werden dafür nicht gesetzt (Abschnitt 3.1).
Wenn Sie sich den Ergebnislink freiwillig zusenden lassen, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Vor dem Versand prüfen wir Format, Wegwerf-Domain und die DNS-Angaben zur Erreichbarkeit ihrer Maildomain. Die Mail enthält den Ergebnislink und Angaben zum geprüften Ziel und Werkzeug, keine angehängte Reportdatei. Ziel und Werkzeug entnehmen wir dem gespeicherten Ergebnis; ohne passendes gespeichertes Ergebnis wird keine Mail versandt. Sie wird über Scaleway TEM versandt.
Für die Zusendung legen wir keinen Kontaktdatensatz an. Die Adresse wird nur für die Prüfung vor dem Versand und den Versand selbst verwendet; beim Versanddienst entstehen Versand- und Zustelldaten nach Abschnitt 5.5. Der Ergebnislink bleibt nur so lange nutzbar, wie das zugehörige Ergebnis verfügbar ist.
Frühere Ergebnisanfragen haben einen Kontaktdatensatz mit verschlüsselter E-Mail-Adresse, SHA-256-Suchwert, den bei seiner Anlage zugeordneten Ziel-/Werkzeugangaben, Erstellzeit und Angaben zur Newsletterwahl angelegt. Ohne bestätigte Newslettereinwilligung löscht der tägliche Lauf solche Datensätze weiterhin 365 Tage ab ihrer Erstellung, auch wenn eine Bestätigung angefragt, aber nicht abgeschlossen wurde. Sie können auch vorher eine Löschung verlangen. Die Frist betrifft unseren Kontaktdatensatz; Nachrichten, Providerdaten und Sicherungskopien haben eigene Speicherwege.
Die angeforderte Zusendung stützen wir bei einem eigenen Nutzungsverhältnis mit Ihnen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Handeln Sie als Ansprechpartner eines Unternehmens, ist die Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Bearbeitung der von Ihnen gewünschten Kommunikation. Die Ergebnismail ist keine Einwilligung in Werbung.
Wenn Sie den Versand nicht selbst veranlasst haben: Die Adresse kann auch von einer anderen Person eingegeben worden sein; ob sie der anfragenden Person gehört, prüfen wir nicht. Quelle der Adresse ist dann diese Eingabe. Wir verwenden sie wie oben beschrieben nur, um den Ergebnislink einmal zuzustellen, und legen keinen Kontaktdatensatz an. Die Mail nennt diese Herkunft, den Zweck, uns als Verantwortliche und den Widerspruchsweg. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse der anfragenden Person und unser Interesse ist die gewünschte Zustellung eines Prüfergebnisses an eine von ihr angegebene Adresse, etwa an zuständige Kolleginnen, Kollegen oder Dienstleister.
Sie können dieser Verwendung Ihrer Adresse jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO), formlos an info@wolf-agents.com. Wir tragen die Adresse dann als gesalzenen SHA-256-Suchwert in unsere Sperrliste ein und senden an sie keine Ergebnismails mehr; eine spätere Anfrage an diese Adresse wird mit einem Hinweis abgelehnt. Den Suchwert behalten wir, solange der Widerspruch gilt; die Adresse selbst speichern wir dafür nicht.
Über das Ergebnisformular fordern wir keinen Newsletter mehr an. Für bereits angeforderte Bestätigungen und bestehende Einwilligungen gilt: Die Newsletteranmeldung wird in einem gesonderten Bestätigungsschritt abgeschlossen. Der Mail-Link zeigt zunächst nur die Erklärung; erst der bewusste Button bestätigt die Einwilligung. In der Datenbank speichern wir dafür einen zufälligen Token ausschließlich als Hash, die Zuordnung zum Kontakt, Anforderungszeit und -IP, Textversion sowie Bestätigungs- oder Widerrufsstatus. Der Link gilt höchstens 48 Stunden ab Anforderung. Abgelaufene Vorgangsdaten entfernt der nächste erfolgreiche tägliche Lauf; die Gültigkeit verlängert sich dadurch nicht. Eine frühere Abmeldung oder Löschung der Kontaktzuordnung beendet offene Links. Die früheren Links des alten Bestätigungswegs sind nicht mehr verwendbar; eine neue Anforderung ist über die Website derzeit nicht möglich. Für den Einwilligungsnachweis werden Anmelde- und Bestätigungszeit, die zugehörigen IP-Adressen und die Textversion verarbeitet. Unsere werblichen Newsletter setzen Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Rechtsgrundlage der Werbung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO; der erforderliche Einwilligungsnachweis beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Ein Widerruf ist jederzeit für die Zukunft formlos an info@wolf-agents.com möglich. Sobald Marketingmails versandt werden, enthalten sie zusätzlich einen Abmeldelink.
Der Newsletter betrifft Security-Tipps und Produkt-Updates. Er ist unabhängig von der Ergebniszusendung; eine neue Anmeldung bieten wir derzeit nicht an. Alte Freischaltungslinks haben eine Gültigkeit von sieben Tagen; abgelaufene Einträge werden im täglichen Lauf entfernt. Neue Freischaltungslinks oder Unlock-Cookies entstehen im freien Beta-Weg nicht.
Mit bestätigter Newslettereinwilligung wird der Datensatz 24 Kalendermonate nach der Bestätigung zur Löschung fällig. Nach Widerruf verarbeiten wir ihn nicht mehr für Werbung; die Löschung des erforderlichen Widerrufsnachweises wird sechs Kalendermonate ab Widerruf oder an der früheren 24-Monats-Grenze fällig, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird. Bei Altbeständen ohne Bestätigungsdatum wird für die 24-Monats-Grenze das Erstellungsdatum verwendet. Die Berechnung erfolgt nach UTC; fehlt der entsprechende Tag im Zielmonat, gilt dessen letzter Tag. Die Löschung erfolgt im täglichen Lauf nach Eintritt der Fälligkeit. Bei einem fehlgeschlagenen Lauf können fällige Datensätze bis zu einem erfolgreichen Folgelauf bestehen bleiben; die Fälligkeit verschiebt sich dadurch nicht. Wiederholungen und weitere offene Anforderungen verändern weder die ursprüngliche Einwilligung noch deren Frist. Nach einer Abmeldung kann eine bewusst neue Anforderung zu einem neuen Einwilligungsnachweis führen; der alte Nachweis behält seinen ersten Widerruf und seine frühere Löschgrenze. Die Fristen von 24 beziehungsweise sechs Kalendermonaten sind unsere projektbezogenen Aufbewahrungsregeln, keine allgemeine gesetzliche Newsletterfrist. Der begrenzte Widerrufsnachweis beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Beachtung und Nachweisbarkeit der Abmeldung.
4.6. Nutzungsstatistik, Betriebsberichte und Fehlerdaten
Wir zählen serverseitig zwei Monatssummen: begonnene öffentliche Prüfungen und angeforderte Downloads öffentlicher Ergebnisreports. Eine Prüfung zählt erst, wenn die Messung eines angenommenen Auftrags tatsächlich beginnt, also nach „Prüfung jetzt starten“ beziehungsweise dem ersten Aufruf seiner Ergebnisseite; Vorbereitungen, Annahmen, das Wiederöffnen der Bestätigungsansicht, Abrufe der Vertragsbestätigung, Ablehnungen, Ergebniswiederabrufe, Downloads und Ergebnismails zählen dafür nicht, eine neue Prüfung desselben Ziels zählt erneut. Ein Reportdownload zählt, wenn der Server einen verfügbaren Ergebnisreport (PDF, DOCX und CSV gemeinsam) auf eine reguläre GET-Anforderung ausliefert; HEAD-Anfragen, erkennbar gekennzeichnete Vorlade- und Vorschauabrufe (Kopfzeilen wie Purpose oder Sec-Purpose), Teilabrufe (Range), abgelehnte Anforderungen und die Vertragsbestätigung zählen nicht, jede weitere Anforderung zählt erneut. Die Browserkennung (User-Agent) wird dafür nicht gelesen; automatische Abrufe ohne erkennbares Vorladekennzeichen, etwa durch Link-Vorschaudienste, können deshalb mitgezählt werden. Ein gezählter Download beweist weder ein vollständiges Speichern noch ein Lesen der Datei, und die Summen zählen keine Personen. Eigene synthetische Kontrollläufe mit serverseitig nachgewiesener Herkunft werden nicht mitgezählt. Es gibt keine Öffnungspixel oder Messaufrufe aus dem Browser.
Gespeichert werden nur der UTC-Kalendermonat, die beiden Summen und der Zeitpunkt, zu dem ein abgeschlossener Monat in unseren internen Bericht aufgenommen wurde. Die Summen enthalten weder Ziel, Domain, URL, Note, IP-Adresse, Browserkennzeichen, E-Mail-Adresse, Scan-Kennung noch Uhrzeiten einzelner Vorgänge und erlauben keine Zuordnung eines Downloads zu einer Prüfung oder zu Personen. Der Zählschritt erhält keine Auftragsdaten; nur die technische Herkunftsklasse des Auftrags entscheidet, ob ein eigener synthetischer Lauf ausgenommen wird. Die Monatssummen bewahren wir für die langfristige Entwicklung des Angebots dauerhaft auf. Fällt ein Zählschritt technisch aus, ist die Summe eine Untergrenze; die Prüfung oder Datei wird dadurch nicht verhindert.
Früher haben wir öffentliche Einzelereignisse mit Werkzeug, UTC-Zeitpunkt, Herkunftsklasse und je nach Ereignis Domain-Endung, Ausgabeformat, Note und begrenzten technischen Qualitätsmerkmalen erfasst, dazu eine auf acht Tage begrenzte Zuordnung öffentlicher Scan-Kennungen gegen Doppelzählung. Neue Ereignisse und Zuordnungen entstehen nicht mehr. Vorhandene Einzelereignisse löscht der tägliche freigeschaltete Lauf nach 90 Tagen, ohne Bedingung zur Monatsstatistik; die Zuordnungen laufen nach acht Tagen aus.
Die daraus gebildeten früheren Monatszähler enthalten nur Monat, Werkzeug, Ereignisart, gegebenenfalls Ausgabeformat, Herkunft und Anzahl, ebenso frühere Monatswerte gespeicherter Befunde. Sie bleiben als Summen mit ihrer damaligen Bedeutung erhalten, werden nicht mehr fortgeschrieben und nicht mit den neuen Summen vermischt oder in sie umgerechnet. Die Zahlen verschiedener Zeiträume beschreiben keine eindeutigen Personen.
Im getrennten privaten Dienst werden tatsächliche Aktivierungen, angelegte Versandwege und kurzlebige Empfangsadressen, angenommene beziehungsweise grob abgewiesene Testmails, abgeschlossene Auswertungen, feste Revisionen, bereitgestellte Formate und Wiederabrufe gezählt. Dazu kommen getrennte Mengen für Kontaktbestätigung, Mailwiederzugang, tatsächlich erfolgreichen Wiedereintritt, Codewiederzugang sowie Kapazitäts- und notwendige Fehlerklassen. Diese Mengen entstehen an den jeweiligen Serverzuständen und werden früh zusammengefasst. Wegnamen, Kontaktadressen, Empfangsaliase, Domains, private Auftrags- oder Reportkennungen, Zugangswerte und Nachrichteninhalte gelangen nicht in den öffentlichen Statistikbestand. Zur Vermeidung wiederholter Zustandszählungen benötigte private Zuordnungen bleiben in der zeitlich begrenzten privaten Zugriffskontrolle. Dateiabrufe dürfen erneut gezählt werden; daraus entsteht kein zweiter Reportstand.
Die zusammengefassten privaten Tagesmengen bleiben höchstens 62 Tage ab Beginn des betreffenden UTC-Tages verfügbar, um zeitnahe Engpässe und Fehler zu erkennen. Private Monatsmengen einschließlich ihrer technischen Kopien im internen Monatsbericht bleiben für den laufenden und die zwölf vorherigen UTC-Kalendermonate erhalten; sie entfallen zu Beginn des dreizehnten Folgemonats. Das ermöglicht einen begrenzten Jahresvergleich, ohne private Nutzungsverläufe aufzubewahren. Die kurzzeitigen Zuordnungen gegen Doppelzählung folgen ausschließlich der ohnehin begrenzten privaten Auftrags- und Kontrollfrist und werden bei früherer Löschung mit entfernt. Keine dieser Fristen wird durch einen erneuten Abruf, eine Sicherung oder den Versand einer Statistikmail verlängert. Bereits zugestellte Betriebsmails bei Mailanbietern sind von diesen technischen Zählerkopien zu unterscheiden (Abschnitt 5.5).
Das frühere Domain-Verzeichnis mit erster und letzter Prüfung sowie Prüfanzahl wird nicht mehr fortgeschrieben. Vorhandene Einträge löscht der tägliche Lauf weiterhin 24 Monate nach der letzten Prüfung, soweit sie nicht in einem gesonderten Schritt früher entfernt werden. Der interne Monatsbericht enthält die beiden neuen Summen, getrennt gekennzeichnete frühere Summen, die privaten Mengen nach dem vorigen Absatz und Mengen bestehender Kontakt- und Newsletterbestände, aber keine Domains, Domain-Endungen oder Noten. Er geht über unseren Maildienst an die Betriebsadresse. Einen gesonderten wöchentlichen Nutzungsbericht versenden wir nicht mehr. Frühere Berichte mit Domainangaben und ihre Mailkopien haben die getrennten Kopiengrenzen nach Abschnitt 5.5. Der frühere E-Mail-Freischaltungsfunnel ist nur historische Information, kein heutiger Nutzungsweg.
Zur Störungsbearbeitung bestehen außerdem Fehlermeldungen mit technischen Details, Zeitpunkt und Bearbeitungs- oder Benachrichtigungsstatus. Neue Fehlermeldungen und Diagnoseausgaben des Scanpfads nennen weder die geprüfte Domain noch die Scan-Kennung. Das gilt auch für die Protokolle unserer Scannerdienste für den Webabruf und die SMTP-Prüfung: Die Website übergibt ihnen das Ziel nicht mehr in der aufgerufenen Adresse, und ihre Zugriffsprotokolle speichern keine Abfrageparameter. Ältere Fehlerfälle und ältere Protokollzeilen können die betroffene Domain enthalten. Die Zugriffsprotokolle der Website selbst können eine geprüfte Adresse enthalten, wenn die aufgerufene Adresse sie enthält, etwa ein Link zum erneuten Prüfen (Abschnitt 2). Fehlertexte können dennoch personenbezogene Angaben enthalten; Geheimnisfilter entfernen nicht jeden Personenbezug. Für gespeicherte öffentliche Fehlerfälle besteht weiterhin keine allgemeine automatische Alterslöschung. Webserver- und Dienstprotokolle folgen Abschnitt 2. Technische Benachrichtigungen und Anbieterpostfächer haben die getrennten Kopiengrenzen nach Abschnitt 5.5.
Soweit diese Vorgänge personenbezogene Daten betreffen, stützen wir sie auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen sind die Planung tatsächlich benötigter Kapazität, die Beobachtung der Nutzung in groben Monatssummen sowie das Erkennen und Beheben von Abbrüchen und Störungen. Dafür verwenden wir begrenzte serverseitige Mengen statt personenübergreifender Nutzungsverläufe; eine Browserkennung, Verknüpfung privater Mailinhalte oder personenbezogenes Marketing ist dafür nicht erforderlich und wird nicht eingeführt. Zugriff erhalten nur die mit dem Betrieb beauftragten berechtigten Stellen. Widerspruch, Löschanfragen und verbleibende Kopien sind in den Abschnitten 16 bis 19 beschrieben. Die privaten Löschfristen werden von einem Statistik- oder Mailausfall nicht angehalten.
4.7. Private Testmail-Ergänzung
Begrenzte kostenlose Beta: Die private Testmail-Ergänzung wurde am 19. September 2026 über den deutschen E-Mail-Check ohne Wolf-Agents-Konto geöffnet. Der aktuelle Einstieg und die private Ansicht werden auf Deutsch und Englisch angeboten. Die Aufnahme beginnt erst nach bewusster Auswahl, Rollen- und Empfängerzuordnung sowie Annahme der eigenen Leistungs- und Verarbeitungsvereinbarung. Unterstützt werden nur die dort beschriebenen Profile; die Sprache der Oberfläche beschränkt die Nutzung nicht nach Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit.
Bewusste Anforderung und feste Domainbasis: Sie können die Ergänzung bei Ihrem regulären E-Mail-Scan ausdrücklich anfordern. Dafür wird Ihr Browser geschützt an diesen Scan gebunden (Abschnitt 3). Erst durch Ihre weitere bewusste Aktivierung legen wir einen privaten Auftrag mit einer begrenzten festen Kopie der bereits gespeicherten Domainbasis an: geprüfte Domain, ursprünglicher Messzeitpunkt, Modell- und Bewertungsstände sowie die benötigten SPF-, DKIM- und DMARC-Grundbefunde. Private Daten sind über den öffentlichen Ergebnislink nicht zugänglich. Neue Testnachrichten ändern weder die historische Domainbewertung noch bestehende feste Reportrevisionen.
Rolle, Testweisung und Vertragskopie: Vor dem Anlegen wählen Sie einen eigenen privaten Test, einen Organisationsauftrag, die direkte Vertretung eines Kunden oder einen Kundenauftrag als Dienstleister in einer Auftragsverarbeitungskette. Für einen privaten Eigentest verlangen wir keine zusätzlichen Namens-, Adress- oder Kontaktfelder. Bei einem geschäftlichen Auftrag erfassen wir den bezeichneten Auftraggeber, die handelnde Person oder Stelle, einen erreichbaren Weisungs-/Incidentkontakt und die Erklärung zur Vertretungsbefugnis; bei weiterer Auftragsverarbeitung außerdem den verantwortlichen Kunden, eine kurze Weisungsreferenz und die bestätigte Unterauftragserlaubnis. Die Erklärung ersetzt keine tatsächlich erforderliche Berechtigung. Der Testkern verarbeitet nach der begrenzten Kundenweisung; eigene Zugangs-, Vertrags-, Sicherheits- und Statistikzwecke bleiben getrennt.
Ihre bewusste Annahme der Leistungs- und Verarbeitungsvereinbarung wird mit Fassung, Annahmezeit, Auftrag, Ziel und Umfang geschützt zugeordnet. Sie erhalten eine speicherbare TXT-Kopie und können dieselbe Kopie während des gültigen Auftrags erneut abrufen. Persönliche Annahme- und Weisungsangaben bleiben bis zur Auftragslöschung beziehungsweise ursprünglichen Frist, keine neue mehrjährige Vertragsablage. Die unpersönliche Textfassung bleibt erhalten. Ein geschäftlicher Kontakt wird weder automatisch zum E-Mail-Wiederzugang noch zum Newsletterkontakt. Der Betreiber kann ihn für einen konkreten gültigen Auftrag geschützt abrufen; eine dafür angelegte Arbeitskopie wird unmittelbar nach der Bearbeitung entfernt. Soweit wir die Auftragszuordnung für einen persönlichen Vertrag mit Ihnen verantworten, gilt Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; für notwendige Angaben handelnder Unternehmenspersonen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f, mit dem Interesse an einer nachvollziehbaren Weisung und erreichbaren Ansprechpartnern für Datenschutzvorfälle und Rechte.
Begrenztes Startprofil und tatsächliche Empfänger: Eigene rein private, nichtberufliche Minimalproben mit Rückgabe ausschließlich an die testende Person werden getrennt von geschäftlichen Aufträgen beurteilt. Für gewöhnliche betriebliche IT-Tests privater Organisationen erfassen wir die tatsächlich empfangende Niederlassung und deren Land, die Zuordnung dieses Auftrags, die Beziehung der handelnden Person und gegebenenfalls weitere direkt zugreifende Dienstleister- oder Kundenstellen. Bei einzelnen Angemessenheitsbeschlüssen kommen die konkret nötigen Gebiets-, Stellen- und Zweckangaben hinzu. Unterstützt werden zuordenbare EWR-Empfänger und die in der Vereinbarung genannten passenden Angemessenheitsfälle. US-DPF-Fälle ohne aktuellen Rechtsträger-/Scopeabgleich, ungeklärte kanadische PIPEDA-Fälle und weitere SCC- oder Einzelinstrumentfälle werden zunächst nicht aufgenommen. Es gibt keine Länder-IP-Sperre der Website; Browserstandort und Staatsangehörigkeit entscheiden diese Zuordnung nicht. Die Tatsachen und die daraus bestimmte Profilfassung/Grundlage gehören ausschließlich zum selben fristgebundenen Annahmenachweis, nicht zu einem dauerhaften Empfängerregister. Eine Erklärung im Formular ersetzt keine tatsächlich fehlende Befugnis oder Übermittlungsgrundlage.
Eigene Versandwege und Nachrichten: Sie benennen die Wege, aus denen Sie eigene Testmails senden, und erhalten dafür kurzlebige Empfangsadressen. Verwenden Sie neutrale Bezeichnungen wie „Webmail“ oder „Anwendung“. Die Adresse ist kein dauerhaftes Benutzerpostfach. Bitte senden Sie ausschließlich neue, inhaltsarme Testnachrichten aus Wegen, die Sie berechtigt verwenden: keine Geschäftskorrespondenz, Kundendaten, alten Nachrichtenverläufe, Zugangsdaten oder Anhänge. Eine Kontaktbestätigung belegt weder Domainbesitz noch Vertretungsbefugnis oder Rechte an Nachrichten anderer Personen.
Empfang und Auswertung: Für die Prüfung werden die vollständigen empfangenen Nachrichtenbytes einschließlich Headern und Nachrichtentext sowie technische Verbindungsangaben verarbeitet. Rohmails werden kurzzeitig verschlüsselt gespeichert und nur für die automatische Prüfung entschlüsselt. Nach einem abgeschlossenen vollständigen, partiellen oder fehlgeschlagenen Prüfergebnis wird das Rohmaterial unmittelbar gelöscht; eine Stunde ab Empfang ist die Fehlerhöchstfrist. Rohmails werden nicht in die Sicherungen aufgenommen. Eine SMTP-Annahme ist noch keine abgeschlossene Prüfung.
Im privaten Bereich verbleiben die begrenzten abgeleiteten Befunde: insbesondere geprüfte Domains und DKIM-Selektoren, IP-Adresse des einliefernden Mailservers, Zeitpunkte, Transport- und Authentifizierungsergebnisse, Wegbezeichnungen und zugehörige feste Reportstände. Die Prüfung betrifft diese Nachricht und den beobachteten letzten SMTP-Hop. Pflicht-STARTTLS schützt diesen Empfangshop, beweist aber weder eine durchgehend verschlüsselte frühere Transportkette noch spätere Postfachzustellung. Die Prüfung greift nicht auf Ihr Postfach zu.
DNS-Empfänger: Der private Prüfdienst fragt öffentliche DNS-Server zu den erforderlichen Namen und deren Abhängigkeiten ab. Deren Betreiber können weltweit sitzen; sie sehen den abgefragten Namen und die öffentliche IP unseres Prüfdienstes. Namen können selbst personenbezogen sein. DNSSEC bestätigt gegebenenfalls DNS-Antworten, verschlüsselt sie aber nicht. Persönliche SPF-Makroexporte und Reverse-DNS-Abfragen der individuellen Versandserver-IP sind im Gastprofil gesperrt. Bei erreichten technischen Grenzen wird eine Auswertung als unvollständig gekennzeichnet. Deutsches Hosting allein begrenzt diesen Weg nicht auf Deutschland oder den EWR (Abschnitt 14).
Zugang, Kontakt und Wiederzugang: Vor der ersten Testmail sichern Sie bewusst Ihren Zugangscode. Wer ihn besitzt, kann den privaten Bereich verwalten. Eine eigene Kontaktadresse für E-Mail-Wiederzugang ist freiwillig; Sie können ausdrücklich mit der Codealternative fortfahren. Unbestätigte Kontaktangaben werden höchstens 24 Stunden vorgehalten. Erst die bewusste Kontaktbestätigung richtet den Mailrückweg ein. Eine bestätigte Bindung endet bei Entfernung, bestätigtem Wechsel, Auftragslöschung oder dem ursprünglichen Auftragsende. Sie führt zu keinem Newsletter und wird nicht in öffentliche Kontakt- oder Statistikbestände übernommen.
Bestätigungs- und Wiederzugangsmails werden über Scaleway TEM in Paris an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Sie enthalten eine Bereichskennung und einen höchstens 15 Minuten gültigen Link, keine Reportdatei. Die Bestätigung oder Einlösung erfordert eine bewusste Handlung auf der Zielseite; das bloße Öffnen der Mail oder des Links genügt nicht. Providerannahme und der tatsächlich erfolgreiche Wiedereintritt sind verschiedene Vorgänge. Zur Klärung einer bereits unklaren Mailübergabe können begrenzte verschlüsselte Empfänger- und Versandmetadaten höchstens 24 Stunden ab Anforderung verbleiben; entzogene Links bleiben unwirksam. Anbieter- und Postfachkopien folgen eigenen Bedingungen (Abschnitt 5.5).
Auftragsende, Dateien und Löschung: Ein noch nicht durch Codeabsicherung abgeschlossener Auftrag ist höchstens zehn Minuten gültig. Nach bewusster Codeabsicherung endet der Auftrag spätestens nach 30 Tagen zum angezeigten festen Zeitpunkt. Neue Mails, weitere Reportrevisionen, Downloads und Wiederzugang verlängern ihn nicht. Sitzungen und ausgestellte Empfangsadressen gelten jeweils höchstens 24 Stunden, spätestens bis zum Auftragsende; eine neue bewusste Anmeldung oder Adressausstellung beginnt nur ihre jeweilige kurze Gültigkeit. Sie können den privaten Bereich vorher löschen oder die weitere Aufnahme beenden. Das Beenden der Aufnahme und eine Löschung sind unterschiedliche Handlungen.
Feste Reportrevisionen und ihre PDF-, DOCX- und CSV-Dateien bleiben während der ursprünglichen Auftragsfrist privat verfügbar. Mehrere Formate derselben Revision sind ein Reportstand; ein Wiederdownload ist weder eine neue Messung noch ein neuer Erwerb. Ein langfristiges Kaufarchiv entsteht nicht. Selbst heruntergeladene oder weitergegebene Dateien verwahren deren Empfänger eigenständig.
Verschlüsselte Sicherungen abgeleiteter Daten behalten ihr ursprüngliches Ablaufdatum, längstens sieben Tage ab Erstellung. Aktuelle Entzüge und Löschvormerkungen werden getrennt von diesen Sicherungen verwaltet und sperren einen erneuten Zugriff aus einem älteren Stand. Der dafür begrenzte Kontrollzustand entfällt spätestens acht Tage nach dem ursprünglichen Auftragsende; er ist kein Archiv der Nachrichten. Begrenzte private Betriebsereignisse haben eine Sieben-Tage-Frist und eine Mengenobergrenze. Rohmails, private Kontaktbindungen und gültige Mailzugangsrechte werden nicht aus einer alten abgeleiteten Sicherung wiederhergestellt. Die private Löschung wartet nicht auf eine Statistikmail oder einen Monatsabschluss. Ein eigener Löschlauf entfernt keine Kopie bei einem von Ihnen verwendeten Mail- oder DNS-Anbieter.
Grundlagen und Rechte: Soweit wir für ein persönliches Nutzungsverhältnis mit Ihnen erforderliche Daten verarbeiten, dient dies der von Ihnen ausdrücklich angeforderten Leistung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Für erforderlichen Zugangsschutz, Missbrauchsabwehr, Fristkontrolle und die begrenzte interne Betriebsstatistik nach Abschnitt 4.6 ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO maßgeblich; unsere berechtigten Interessen sind der sichere Betrieb und die Prüfung von Qualität und Kapazitätsbedarf. Das ist keine Grundlage für beliebige fremde Nachrichten. Für eine Verarbeitung von Unternehmensdaten auf Weisung ist die konkret vereinbarte Rollen- und Vertragszuordnung einschließlich Art. 28 DSGVO vor deren Aufnahme erforderlich. Ihre Datenschutzerklärung zu lesen oder eine Kontaktadresse zu bestätigen, ersetzt diese Zuordnung und keine gegebenenfalls notwendige Einwilligung.
Datenschutzanliegen und Fehlversand können Sie auch ohne privaten Zugang unter info@wolf-agents.com melden. Übermitteln Sie zunächst nur notwendige Vorgangsangaben, keine vollständigen Nachrichten und keine Zugangscodes. Rechte und Angaben zu Daten anderer Personen stehen in Abschnitt 16.
5. Kontaktaufnahme
5.1. Kontaktformular
Bei einer Kontaktanfrage verarbeiten wir Ihre eingegebenen Kontakt- und Nachrichtenangaben sowie technische Angaben zur Bearbeitung und Missbrauchsabwehr. Das Formular speichert bis zur Bestätigung Ihre Angaben einschließlich Nachricht, gegebenenfalls optionaler Felder, IP-Adresse, Browserkennzeichen, Erstellzeit, Vorgangssprache und Ergebnis der Maildomainprüfung verschlüsselt in unserem Zwischenspeicher für höchstens 48 Stunden. Der Bestätigungslink wird an die angegebene Adresse gesandt. Das Öffnen dieses Links zeigt nur die Bestätigungsseite; erst die bewusste Bestätigung dort leitet Ihre Anfrage weiter.
Nach Bestätigung werden die Anfrage und ihre technischen Begleitangaben einschließlich Bestätigungszeit über Scaleway TEM an unser Betreiberpostfach bei Tuta weitergeleitet. Nach erfolgreicher Annahme durch den Versanddienst wird der personenbezogene Zwischeninhalt entfernt; ein begrenzter technischer Bestätigungsstatus mit Vorgangssprache bleibt bis zur ursprünglichen Frist erhalten. Bei einem sicher abgelehnten Versand kann der Eintrag bis zu seinem Ablauf für einen erneuten Versuch bestehen bleiben. Bei unklarem Versandstatus wird nicht automatisch erneut weitergeleitet. Die Löschung des Zwischeneintrags löscht keine bereits versandte Nachricht. Die Rechtsgrundlage und Aufbewahrung der anschließenden Korrespondenz richten sich nach ihrem Zweck, wie nachfolgend beschrieben.
5.2. Bot- und Spam-Schutz (Proof-of-Work)
Unser eigener Bot-Schutz lässt den Browser eine Rechenaufgabe lösen und prüft einen einmaligen Nachweis. Hierfür setzen wir keinen zusätzlichen externen Captcha-Dienst und keine Captcha-Cookies ein. Die damit verbundenen HTTP-Anfragen unterliegen jedoch der gewöhnlichen Verarbeitung von Verbindungsdaten und IP-basierten Missbrauchsgrenzen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der Schutz vor automatisiertem Missbrauch und Überlastung.
5.3 Serverseitiges Rate-Limiting
Zur Abwehr massenhafter Formularanfragen speichern wir kurzzeitige Zähler pro IP-Adresse und Zeitfenster in einem Redis-Zwischenspeicher auf unserem eigenen Server bei Hetzner Online GmbH (Deutschland). Die Frist richtet sich nach dem jeweiligen Endpunkt und reicht von 60 Sekunden (Bot-Schutz) über 60 Minuten (Formulare, Ergebnis-Link per E-Mail) bis zu 25 Stunden (Tageskontingent der Scan-Werkzeuge). Zum Schutz fremder Systeme vor massenhaften Prüfungen zählen wir außerdem je Prüfziel die Scananfragen einer Stunde; dieser Zähler enthält das normalisierte Ziel und verfällt nach einer Stunde. Die Einträge werden im aktiven Zwischenspeicher nach Ablauf der jeweiligen Frist automatisch gelöscht; eine weitergehende Profilbildung findet nicht statt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Aufrechterhaltung der Dienstqualität, dem Schutz vor Denial-of-Service-Angriffen und der Gewährleistung einer fairen Nutzung für alle Besucher. Da nur ein temporärer Zähler und keine personenbezogenen Profile gespeichert werden und die Einträge im aktiven Zwischenspeicher längstens nach 25 Stunden verfallen, überwiegen diese Sicherheitsinteressen.
5.4 Validierung von E-Mail-Adressen
Zur Vermeidung fehlerhafter oder missbräuchlicher Kontaktaufnahmen prüfen wir E-Mail-Adressen im Kontakt- und Ergebnismailweg automatisiert auf unserer eigenen Infrastruktur, ohne einen externen Prüfdienst. Geprüft werden drei Dinge: die formale Gültigkeit der Adresse, ob ihre Domain auf unserer Liste bekannter Wegwerf-Adressanbieter steht, und ob die Domain überhaupt E-Mails empfangen kann. Für den letzten Punkt fragen wir den MX-Eintrag der Domain über die in Abschnitt 14 beschriebene DNS-Auflösung ab; dabei wird nur der Domain-Teil der Adresse abgefragt, nicht die vollständige Adresse. Diese Abfrage erreicht die für die Domain zuständigen Nameserver, deren Betreiber auch außerhalb der EU sitzen können, und im dort beschriebenen Rückfall den genannten DNS-Dienst in der Schweiz. Eine Inhaltsanalyse findet nicht statt, und die Adresse wird zu diesem Zweck nicht gespeichert. Für eine angebotene E-Mail-Bestätigung des Vertragswiderrufs prüfen wir dagegen nur die formale Adresse; der zugehörige Missbrauchsschutz ist in Abschnitt 5.8 beschrieben. Rechtsgrundlage der erforderlichen Validierung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in valider Kommunikation und der Vermeidung missbräuchlicher Zusendungen.
Änderung zum 28. August 2026: Für diese Prüfung setzten wir zuvor den externen Dienst ZeroBounce ein. Der Dienst wird nicht mehr genutzt. Dies beendet diesen Prüfdienstweg; die beschriebenen DNS-Abfragen an zuständige Nameserver und gegebenenfalls den Rückfalldienst in der Schweiz bleiben davon unberührt. Die frühere Fassung dieser Erklärung bezeichnete den Anbieter als britische Gesellschaft und stützte die Übermittlung auf den Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich. Tatsächlich handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten (Hertza L.L.C. dba ZeroBounce, Santa Barbara, Kalifornien), die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist; die Angabe des Übermittlungsmechanismus war insoweit unrichtig. Wir weisen darauf hin, statt die Angabe stillschweigend zu ersetzen.
5.5. Maildienst, Postfach und Zustelldaten
Nachrichten unserer Anwendung versenden wir über Scaleway SAS, Transactional Email in der Region Paris (fr-par). Scaleway erhält dafür Empfänger- und Absenderadresse, Betreff und Nachrichteninhalt, gegebenenfalls einschließlich Links oder Anlagen. Die freiwillige Ergebnismail und die Bestätigung einer öffentlichen Kontaktformularanfrage werden unmittelbar an diesen Dienst übergeben. Für erforderliche öffentliche Betriebsnachrichten besteht zusätzlich eine eigene Versandwarteschlange. Private Bestätigungs- und Wiederzugangsmails haben den getrennten kurzen Versand- und Klärungsweg nach Abschnitt 4.7. Die Produzenten und Verbraucher früherer Plattform-Kundenmails sind abgeschaltet. Dort werden auch die für die Nachricht benötigten Daten gespeichert. Als Bereinigungsalter sind ein Tag für erfolgreich abgeschlossene und sieben Tage für fehlgeschlagene Aufträge eingestellt. Die Bereinigung hängt von weiterer Warteschlangenaktivität ab; diese Werte begrenzen weder wartende oder aktive Aufträge noch Scaleways eigene Zustellversuche. Die Annahme eines Versandauftrags beweist weder die Zustellung im Postfach noch das Lesen der Nachricht; Fehler und Verzögerungen sind möglich.
Scaleway beschreibt den technischen TEM-Betrieb als innerhalb der EU. Diese Aussage betrifft weder automatisch jeden Support- oder Verwaltungsvorgang noch das von Ihnen gewählte Empfängerpostfach. Scaleway führt technische Zustellinformationen, darunter Empfänger, Betreff, Ereignisse und Zustellversuche. Vorübergehende Zustellfehler können weitere Versuche auslösen. Sperrlisten können wiederholte erfolglose Zusendungen verhindern. Nachrichteninhalt, Warteschlange, Zustellhistorie und Sperrlisten sind verschiedene Datenbestände; eine einheitliche Höchstfrist für sie und sämtliche Kopien ist derzeit nicht abschließend geklärt.
Der Empfang gewöhnlicher Betreiber-Korrespondenz und unsere manuellen Antworten laufen über Tutao GmbH, Tuta, in Deutschland. Der private Testmailempfang nach Abschnitt 4.7 verwendet diesen Postfachweg nicht. Mailinhalte werden dort verschlüsselt gespeichert; notwendige Metadaten wie Adressen und Mailzeitpunkte sind davon ausgenommen. Gewöhnliche E-Mails zu anderen Mailanbietern sind dadurch nicht durchgehend Ende-zu-Ende verschlüsselt. Tuta nennt für Mailserverlogs höchstens sieben Tage. Nachrichten im Archiv bleiben erhalten; Papierkorb und Spam werden nach 30 Tagen in diesen Ordnern geleert. Das ist keine Frist für sämtliche Korrespondenz oder alle verbleibenden Anbieter-Sicherungskopien.
Für die von uns genutzten nativen Cockpit-Datenquellen bei Scaleway sind 31 Tage für Metriken und sieben Tage für Logs eingestellt. Diese Werte gelten nicht pauschal für die gesonderte TEM-Zustellhistorie. Interne Betriebs- und Statistikmails können weitere Kopien beim Betreiberpostfach erzeugen; nicht jede Kundenmail wird automatisch dorthin kopiert.
Unsere Anwendungsmails enthalten keine von uns eingesetzten Öffnungspixel oder zur Klickmessung umgeschriebenen Links. Wenn Sie einen enthaltenen Link zu unserer Website öffnen, entstehen dort jedoch die beschriebenen Zugriffs- und gegebenenfalls Bestätigungsdaten. Ihr gewählter Mailanbieter und weitere Empfänger verarbeiten ihre Kopien in ihrem eigenen Verantwortungsbereich, gegebenenfalls außerhalb der EU.
5.6. Alternative Kontaktwege
Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon verarbeiten wir die bereitgestellten Kommunikationsdaten zu den in Abschnitt 5.7 genannten Zwecken und auf den dort zugeordneten Rechtsgrundlagen.
5.7. Geschäftliche Kommunikation und Finanzbelege
Geschäftliche Anfragen, Antworten und notwendige Anlagen verarbeiten wir, um das jeweilige Anliegen zu bearbeiten, Verträge anzubahnen oder abzuwickeln und erforderliche Belege zu erhalten. Dazu gehören Kontaktdaten, Nachrichteninhalt, Versand- und Empfangsangaben sowie die notwendige Vorgangszuordnung. Stammt eine Kontaktangabe von einem Geschäftspartner oder wird sie in einer Nachricht mitgeteilt, ist dies die Quelle dieser Angabe.
Erforderliche Kommunikation für einen Vertrag mit Ihnen persönlich oder von Ihnen angefragte vorvertragliche Maßnahmen beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Bei sonstiger Geschäftskommunikation, etwa mit Ansprechpartnern eines Unternehmens, stützen wir die erforderliche Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen sind die Bearbeitung geschäftlicher Anliegen und, bei einem konkreten Streit, die Wahrung unserer Rechtsansprüche. Gesetzlich vorgeschriebene Belegaufbewahrung beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und der jeweiligen Aufbewahrungsnorm.
Für Buchhaltung und Belegzuordnung nutzen wir Lexware Office; Auftragsverarbeiter ist Haufe Service Center GmbH. Dabei werden erforderliche Rechnungs-, Kontakt-, Buchungs- und Umsatzangaben verarbeitet. Über die bestehende Kontoverbindung werden Umsatzinformationen des geschäftlichen Finom-Kontos für die Buchhaltung zugeordnet. Finom Payments B.V. erbringt Zahlungsdienste; PNL Fintech B.V. betreibt die zugehörige Plattform. Für ihre Zahlungs-, Identitätsprüfungs- und gesetzlichen Aufgaben handeln die Finom-Unternehmen in eigener beziehungsweise untereinander gemeinsamer Verantwortung. Ein gesonderter Vertrag regelt die Verarbeitung anvertrauter Kunden- und Gegenparteidaten auf Weisung. Daraus entsteht keine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen uns und Finom für sämtliche Vorgänge.
Lexware Office ist kein allgemeines Archiv unserer E-Mail-Korrespondenz. Ausgewählte wichtige Mailoriginale und Vertragsbelege werden ergänzend lokal abgelegt. Postfach, lokale Originale, Arbeitskopien und Sicherungen sind getrennte Bestände. Die Finanzablage und unser geschäftlicher Zahlungsverkehr bestehen unabhängig vom noch nicht eröffneten Reportverkauf.
Eine Nachricht ist nicht schon deshalb ein gesetzlich aufzubewahrender Beleg, weil sie per E-Mail eingeht. Für einschlägige Handels- und Geschäftsbriefe beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich sechs Jahre, für Buchungsbelege acht Jahre und für Bücher, Aufzeichnungen und vergleichbare Unterlagen zehn Jahre (§ 147 AO). Rechnungen sind nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. § 257 HGB gilt zusätzlich, soweit seine persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Fristbeginn richtet sich nach der Unterlagenart: regelmäßig nach dem Ende des Jahres des Empfangs oder Versands eines Geschäftsbriefs, der Entstehung des Buchungsbelegs beziehungsweise der Rechnungsausstellung. Bei Büchern und Abschlüssen ist das jeweilige gesetzliche Ereignis maßgeblich. Noch offene steuerliche Fristen und erforderliche Nachweise zu konkreten Ansprüchen können die Aufbewahrung der betroffenen Unterlagen verlängern.
Für gewöhnliche Korrespondenz ist maßgeblich, ob das Anliegen noch bearbeitet wird, eine konkret erforderliche Rückfrage offen ist oder ein gesetzlicher beziehungsweise nachvollziehbarer Anspruchsnachweis benötigt wird. Eine bloß denkbare spätere Verwendung begründet keine unbegrenzte Aufbewahrung. Die Bearbeitung einer Anfrage ist ohne die dafür erforderlichen Angaben nicht möglich; für einen kostenlosen Scan müssen Sie uns keine solche Anfrage senden.
Ein regelmäßiges Verfahren zur Löschung gewöhnlicher Korrespondenz einschließlich aller zugeordneten Postfach- und lokalen Kopien ist noch nicht durchgängig eingeführt. Gesetzliche Löschpflichten und Ihre Rechte aus Abschnitt 16 bleiben davon unberührt.
5.8. Elektronischer Vertragswiderruf und Vertragskopie
Die Übersicht vor der Annahme zeigt den vollständigen Vertragstext vorab, noch ohne Annahmezeitpunkt. Mit „Kostenlos beauftragen und Bestätigung speichern“ nehmen Sie das Angebot an; unmittelbar danach übermitteln wir eine Textdatei mit Scan-Kennung, Werkzeug, Ziel, Vorbereitungs- und Annahmezeitpunkt, Messstartfrist, Ergebnislink sowie den geltenden Vertrags- und Widerrufsinformationen an Ihren Browser. Die Ansicht bleibt danach geöffnet und bietet dieselbe Datei erneut zum Speichern an; die Messung beginnt erst mit „Prüfung jetzt starten“, in dieser Ansicht oder auf der Seite hinter dem Ergebnislink. Das bloße Öffnen des Links startet keine Messung. Denselben Text speichern wir unverändert mit Fassung, Sprache und Zeitpunkten in unserem Zwischenspeicher, damit Sie ihn über den Link in der Bestätigung, vor dem Messstart auch auf der Seite hinter dem Ergebnislink und danach über die Ergebnisseite erneut abrufen können, solange der Auftrag oder das zugehörige Ergebnis gespeichert ist (Auftrag bis 24 Stunden ab Vorbereitung, die Bestätigung ohne Ergebnis bis zehn Minuten danach, damit eine dann noch laufende Messung sie behält; belastbares Ergebnis sieben Tage ab Speicherung). Danach wird er aus dem aktiven Zwischenspeicher entfernt; Sicherungskopien folgen Abschnitt 19. Eine zusätzliche dauerhafte Browserablage der Auftragsangaben oder Vertragskopie wird nicht angelegt. Die Datei enthält keine Besucherkennung zur Statistik, ihr Abruf löst keine Messung aus und zählt nicht als Reportdownload.
Im zweistufigen Widerrufsformular benötigen wir Ihren Namen, Angaben zur Zuordnung des Vertrags oder Vertragsteils und die bewusste Wahl des Bestätigungskanals. Die unmittelbare persönliche Textdatei in diesem Browser benötigt keine E-Mail-Adresse, Newsletterwahl oder Anmeldung. Soweit das Formular zusätzlich E-Mail anbietet, ist diese Wahl freiwillig; nur dafür benötigen wir die von Ihnen eigens angegebene Zieladresse. Wir übernehmen keine Kontakt- oder Newsletteradresse. Vor „Widerruf bestätigen“ bleibt die vorbereitete Erklärung einschließlich Kanal und gegebenenfalls Zieladresse verschlüsselt im Formular in Ihrem Browser. Nach Bestätigung speichern wir diese unveränderlichen Angaben und die Sprache verschlüsselt sowie Eingangszeit, Vorgangskennung und einen Hash für die wiederholbare Belegausgabe in unserer Datenbank bei Hetzner. Der Beleg enthält Ihre Erklärung und den ursprünglichen Eingangszeitpunkt. Der Wiederabruf gilt höchstens 24 Stunden ab Vorbereitung, auch nach Antwortverlust; eine bereits gespeicherte Datei bleibt davon unabhängig nutzbar.
Bei gewählter E-Mail übergeben wir den Beleg mit Ihrer Erklärung, Kanalwahl, Zieladresse, Vorgangskennung und ursprünglicher Eingangszeit unmittelbar an Scaleway TEM in Paris, als Nachricht und mit derselben Textdatei als Anlage. Dabei entsteht kein Newsletter- oder Lead-Datensatz und kein zusätzlicher Auftrag in unserer Betriebs-Mailwarteschlange. Zur begrenzten Wiederholung speichern wir Versandzustand, Versuchszahl und letzten Versuchszeitpunkt beim Vorgang. Ein kurzzeitiger Zähler zum Hash der Zieladresse begrenzt zusätzliche Anfragen auf drei pro Stunde. Es sind höchstens drei bewusst ausgelöste Versandversuche pro Vorgang innerhalb der ursprünglichen Wiederabruffrist möglich. Eine unklare Übergabe kann bereits eine Nachricht ausgelöst haben. Die Annahme durch TEM ist keine Bestätigung der Postfachzustellung. Versandprobleme ändern weder den Eingang Ihrer Erklärung noch deren Inhalt oder Eingangszeit. Anbieter- und Empfängerpostfachkopien folgen den in Abschnitt 5.5 beschriebenen getrennten Bedingungen.
Rechtsgrundlage für Annahme, Zuordnung und Bestätigung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit §§ 312f und 356a BGB; die erforderliche Abwicklung Ihres Nutzungsverhältnisses beruht ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Der Anbieter bearbeitet den Eingang, ohne aufgrund frei eingegebener Angaben automatisch fremde Ergebnisse zu löschen. Die erforderliche Missbrauchsabwehr und kurze wiederholbare Belegausgabe stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. IP-bezogene Mengenbegrenzung und allgemeine Serverprotokolle sind davon getrennt (Abschnitte 2 und 15).
Nach bewusster Erledigung und Ende des 24-Stunden-Wiederabrufs löscht der nächste tägliche Pflegegang den zuordenbaren Eingang einschließlich einer gewählten Zieladresse und der Versandzustände, wenn keine konkret benötigte Rückfrage, kein konkreter Anspruch und keine einschlägige gesetzliche Belegpflicht verbleibt. Die 24 Stunden sind keine pauschale Aufbewahrungsfrist für den Eingang. Eine Ausnahme benötigt eigenen Zweck beziehungsweise Norm und ein begründetes End- und Löschdatum; sie verlängert keine Newsletter-, Report- oder Statistikfrist. Offene Vorgänge werden zur Bearbeitung vorgehalten und spätestens nach sieben Tagen im täglichen Betriebslauf als unerledigt gemeldet; das ist eine interne Prüfung, keine zugesagte Supportfrist. Arbeitskopien und Sicherungen bleiben getrennt nach Abschnitt 19 zu behandeln. Ein Widerruf kann auch per Brief oder E-Mail erklärt werden; für solche Korrespondenz gilt Abschnitt 5.7.
6. Daten der früheren Benutzerkonten
Registrierung, Anmeldung, Dashboard, Geräteverwaltung und Kontowiederherstellung der früheren Plattform stehen nicht mehr zur Verfügung. Vorhandene Profil-, Anmelde- und Sicherheitsdaten können weiterhin gespeichert sein: Name, E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Firmen- und Rechnungsangaben sowie frühere Sitzungs- und Geräteangaben mit IP-Adresse, Browserkennzeichen und Zeitpunkten. Die Abschaltung setzt weder neue Fristen noch macht sie diese Angaben personenfrei.
6.1. Frühere Passwort-Sicherheitsprüfung
Der frühere Registrierungs- und Passwortänderungsweg fragte Have I Been Pwned (Troy Hunt, Australien, Auslieferung über Cloudflare) ab. Er übermittelte die ersten fünf Zeichen eines SHA-1-Hashwerts und machte die Server-IP sichtbar, nicht das Passwort oder Ihre Mailadresse. Mit der abgeschalteten Kontoanwendung entsteht keine neue solche Abfrage. Mögliche frühere Anbieter- und Protokollkopien werden dadurch nicht zurückgeholt.
6.2. Sitzungs- und Prüfwerte aus dem Altbestand
Der tägliche Wartungsbetrieb entfernt weiterhin abgelaufene Sitzungen und Verifikationswerte. Ihre ursprünglichen Gültigkeitsgrenzen bleiben maßgeblich; die Abschaltung verlängert sie nicht. Ein früher gesetztes Browsercookie wird nicht für den öffentlichen Scanner oder den privaten Testmailzugang verwendet. Verbleibende Geräte- und Profilangaben sind davon zu unterscheiden.
6.3. Rechte und verbleibende Zwecke
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit können Sie ohne Login unter info@wolf-agents.com anfragen. Ein gelöschter Kontobezug entfernt nicht automatisch Organisationsdaten, Domainangaben, Protokolle oder Sicherungen. Für den verbliebenen Bestand muss jeweils noch ein erforderlicher Zweck bestehen, etwa die Abwicklung eines bestehenden persönlichen Teilnahmeverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO) oder ein konkreter Sicherheits- oder Anspruchsnachweis (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). Eine lediglich denkbare spätere Nutzung genügt dafür nicht. Die Bestands- und Kopienbereinigung ist nicht mit der Abschaltung der Oberfläche insgesamt abgeschlossen.
7. Frühere Prüf- und Benachrichtigungsdaten
Die frühere fortlaufende Domainüberwachung, Angriffsflächenanalyse und ihre Kundenbenachrichtigungen sind abgeschaltet. Vorhandene Domain-, DNS-, Zertifikats-, Header-, E-Mail-Konfigurations- und Erreichbarkeitsdaten, Prüfergebnisse, Änderungen und Benachrichtigungsnachweise können weiterhin gespeichert sein. Es entstehen daraus keine neuen Prüfungen oder Einladungen.
Die bestehende Altersbereinigung läuft im öffentlichen Wartungsbetrieb weiter. Ihre Standardfrist für ältere Prüfhistorien beträgt 90 Tage; insbesondere der jüngste Vergleichsstand je Domainzuordnung und Werkzeug sowie offene Erreichbarkeitszustände sind ausgenommen. Ein gesonderter Kündigungspfad ist an die ursprünglichen Vertragszeit- und Statusbedingungen gebunden. Weitere aktive Altzuordnungen können ihn verhindern. Frühere gespeicherte Plattformreports haben eine eigene 30-Tage-Regel. Eine allgemeine Höchstfrist von 90 Tagen für alle Altbestände wird dadurch nicht hergestellt.
Für verbleibende Daten gilt der jeweils noch erforderliche Abwicklungs-, Sicherheits- oder konkrete Nachweiszweck nach Abschnitt 6.3. Nicht mehr benötigte Daten sind zu löschen. Die fortbestehenden Fristen und Ihre Rechte gelten unabhängig davon, dass die alte Oberfläche entfernt wurde; Anbieter- und Sicherungskopien sind getrennt zu behandeln.
8. Kostenlose Nutzung
Die öffentlichen Scanner und Reportdownloads sind kostenfrei. Für sie werden keine Zahlungsmethode und kein kostenpflichtiges Abonnement benötigt. Die kostenlose Report-Beta ist keine zeitlich begrenzte Testphase mit hinterlegter Zahlungsmethode.
9. Verbleibende Organisations- und Arbeitsbereichsdaten
Verbleibende Organisations- und Arbeitsbereichszuordnungen können Mitgliedschaften, Rollen, Domains, Prüfkonfigurationen und Ergebnisse enthalten. Die früheren Einladungs- und Verwaltungswege sind abgeschaltet. Abgelaufene Einladungseinträge werden im täglichen Wartungslauf bereinigt; vorhandene Löschvormerkungen für Organisationen und Arbeitsbereiche behalten ihren ursprünglichen Termin.
Ein fälliger Vorgang kann wegen noch zu klärender zugehöriger Providerpflichten oder eines technischen Löschfehlers eine gesonderte Bearbeitung benötigen. Das setzt den Termin nicht zurück. Das Entfernen eines Kontos löscht nicht automatisch sämtliche Daten der Organisation. Soweit für fortbestehende Datenverarbeitung auf Weisung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht, bleiben dessen Verpflichtungen einschließlich Rückgabe und Löschung maßgeblich. Die frühere Vertragsbeziehung wird nicht auf den neuen privaten Testmailweg übertragen.
10. Zahlungsbezug und frühere Testzuordnungen
Der Reportverkauf ist nicht eröffnet. Der kostenlose Scan und Reportdownload lösen keinen Kauf und keine Übergabe von Zahlungsdaten für diesen Vorgang aus. Die Zahlungs- und Kontosynchronisierung der früheren Plattform ist abgeschaltet. Geschäftliche Finanzbelege und die bestehende Bankverbindung sind davon getrennt und in Abschnitt 5.7 beschrieben.
Aus früheren Konto- oder Integrationstests vorhandene Zuordnungen beim Zahlungsdienst Stripe werden dadurch weder personenfrei noch automatisch dort gelöscht. Noch erforderliche Abwicklungs- oder Nachweisdaten und bestehende Providerpflichten sind gesondert zu bearbeiten. Der deutsche Stripe-Standardvertrag benennt Stripe Payments Europe, Limited (Irland); Datenverarbeitung auf Weisung und eigene gesetzliche Aufgaben des Anbieters unterscheiden sich nach dem konkreten Vorgang. Der Stripe-Datenschutzvertrag, der Übermittlungsanhang und die Datenschutzhinweise beschreiben die funktionsbezogenen Empfänger, Garantien und Aufbewahrungskriterien. Sie belegen keine einheitliche EU-Speicher- oder Kopienlöschfrist für alle früheren Testkonstellationen.
11. Frühere Beta-Anmeldungen
Die alte Beta-Warteliste nimmt keine neuen Anmeldungen oder Einladungen mehr an. Frühere bestätigte Anmeldungen können E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Anmelde- und Statusangaben enthalten; in dieser Anmeldedatenbank sind Adresse und IP-Adresse nicht feldweise verschlüsselt gespeichert. Frühere Betreiberbenachrichtigungen können zusätzliche Mailkopien enthalten. Die Anmeldung beruhte auf Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
Für die Einstellung der Warteliste verarbeitet der Inhaber die noch erforderliche Zuordnung zur Information über deren Ende und zur Bearbeitung etwaiger Rückfragen oder Rechte. Neue Einladungen oder eine Vermarktung anderer Dienste sind damit nicht verbunden. Nach dieser Abwicklung wird geprüft, ob noch ein konkreter Zweck oder eine gesetzliche Pflicht besteht; andernfalls sind der Datensatz und entbehrliche Betreiberkopien gezielt zu löschen. Eine neue pauschale Speicherfrist beginnt durch den Rückbau nicht. Der Ablauf eines früheren Einladungslinks und die abgeschaltete Oberfläche löschen einen bestätigten Anmeldedatensatz nicht automatisch. Ein allgemeiner automatischer Alterslauf für bestätigte Anmeldungen ist derzeit nicht eingerichtet; entfallene Zwecke sind dennoch zu beachten. Sie können die Anmeldung unter info@wolf-agents.com widerrufen und eine Löschung verlangen. Diese Bestände werden weder als Newslettereinwilligung noch als Kontaktbestätigung für private Testmails oder als Nachweis einer externen Kundennutzung verwendet.
12. Sicherheits- und Aktivitätsprotokolle
Frühere Sicherheitsvorgänge können mit Benutzerkennung, Aktion, Ressource, Zeitpunkt, Änderungs- und Kontextangaben sowie teilweise IP-Adresse und Browserkennzeichen protokolliert sein. Die fortgeführte Datenpflege kann neue begrenzte Nachweise über eigene Löschvorgänge erzeugen. Rechtsgrundlage für erforderliche Nachweise ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Aufklärung von Sicherheitsvorgängen und die Nachweisbarkeit tatsächlich ausgeführter Datenpflege.
Eine entfernte Benutzerkennung anonymisiert verbleibende Ressourcen-, Domain- oder Kontextangaben nicht insgesamt. Für den alten Auditbestand besteht keine allgemeine automatische Alterslöschung; eine pauschale Zehnjahresfrist wird nicht zugesagt. Der noch erforderliche konkrete Zweck, Ihre Rechte und vorhandene Kopien bleiben zu berücksichtigen. Die kurzlebige private Zugriffskontrolle nach Abschnitt 4.7 ist ein getrennter Bestand mit eigenen Fristen.
13. Empfänger und Auftragsverarbeiter
Unsere Dienstleister erhalten Daten für den jeweils beschriebenen Vorgang. Für die folgenden anvertrauten Daten bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung. Eigene Account-, Abrechnungs- oder gesetzliche Aufgaben eines Dienstleisters sind davon zu unterscheiden.
| Anbieter | Vorgang, Daten und regionaler Bezug |
|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Website, Datenbank, Zwischenspeicher und Scanner in Nürnberg; Sicherungen in Falkenstein. Verarbeitet die dafür gespeicherten Anfrage-, Ergebnis-, Kontakt- und Betriebsdaten im Auftrag. |
| netcup GmbH | SMTP-Prüfung und Webscanner-Ausweichbetrieb in Nürnberg. Ziel-/MX-Adressen, technische Rückgaben und Betriebsdaten im Auftrag; kein Versanddienst für die Ergebnismail. |
| BunnyWay d.o.o. | DNS und weltweite www-CDN-Weiterleitung. Zum abgeschalteten Plattformweg gehören außerdem ein gesonderter Speicher-/CDN-Weg für Brandingdateien und mögliche verbleibende Dateien oder Anbieterkopien. Für diesen Speicher ist Deutschland ohne zusätzliche Replikationsregion eingestellt; dies bestimmt nicht sämtliche CDN-Standorte. Die entfernte Verwaltung löscht vorhandene Anbieterbestände nicht automatisch. |
| Scaleway SAS | Anwendungs- und Betriebsnachrichten über TEM in Paris sowie native Cockpit-Betriebsdaten. Nachrichten- und Zustelldaten im Auftrag; Einzelheiten in Abschnitt 5.5. |
| Tutao GmbH | Betreiberpostfach und manuelle Korrespondenz bei Tuta in Deutschland, im Auftrag; Postfach- und Kopienfristen sind von TEM zu unterscheiden. |
| Haufe Service Center GmbH | Lexware Office: Finanzbelege, Buchungen und erforderliche Kontoumsatzzuordnung im Auftrag. Die Kernfunktionen werden in Deutschland betrieben; Zusatz- und Supportfunktionen können weitere Empfänger einbeziehen. |
Den Domainvertrag für wolf-agents.com führen wir mit Hostinger International Ltd., Zypern. Er betrifft die Registrierung unserer Domain und die dafür erforderlichen Inhaber-, Vertrags- und Abrechnungsangaben. Daraus folgt keine Weitergabe von Besucher- oder Reportdaten an Hostinger als Hostingdienst. Finoms getrennte Zahlungs- und Plattformrollen sind im Abschnitt zur geschäftlichen Kommunikation erläutert. Betreiber geprüfter Ziele, DNS- und Sicherheitsverzeichnisse sowie von Ihnen bestimmte Mailempfänger sind keine pauschale Kette unserer Auftragsverarbeiter.
Die genannten Finom-Gesellschaften sitzen in den Niederlanden. Ihre Länderangaben, zweckabhängigen Fristen und die Bezugsmöglichkeit für Übermittlungsgarantien erläutert Finom in den Abschnitten 6 und 7 seiner Datenschutzhinweise. Diese Angaben zur eigenen Verarbeitung des Anbieters sind keine allgemeine Frist für unsere Korrespondenz. Die funktionsbezogenen Unterauftragnehmer und Transferregeln für Lexware Office enthält die Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Der HSTS-Abgleich nach Abschnitt 4.1 verwendet eine lokale Chromium-Referenzliste ohne Domainanfrage an einen Statusdienst. Der frühere Abruf bei hstspreload.org übermittelte die geprüfte Domain und machte die Server-IP sichtbar; dort bereits entstandene Kopien werden durch den lokalen Abgleich nicht entfernt. Have I Been Pwned gehört zum früheren, jetzt abgeschalteten Kontoweg (Abschnitt 6.1). Für öffentliche Sicherheitsverzeichnisse besteht kein Auftragsverarbeitungsverhältnis. Abschnitt 13.1 trennt heutige Zielabfragen von früheren Empfängerwegen.
13.1 Empfänger bei Zielabfragen und früheren Diensten
Der heutige HSTS-Listenabgleich erfolgt lokal (Abschnitt 4.1). Frühere externe HSTS-Abfragen und die folgenden früheren Sicherheitsverzeichnisse erhielten von unserem Server aus die geprüfte Domain beziehungsweise deren IP-Adresse; sichtbar war auch die IP-Adresse unseres Servers. Ihre Besucher-IP und Ihr Browserkennzeichen wurden dabei nicht weitergereicht. Heutige Ziel- und DNS-Abfragen sind davon getrennt unten beschrieben. Soweit solche Zielangaben einer natürlichen Person zuzuordnen sind, ist die Grundlage für die erforderliche Sicherheitsanalyse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Informations- und Übermittlungsfragen bleiben gesondert zu prüfen. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht mit diesen Verzeichnisstellen nicht.
Wann welche Abfrage stattfindet — das ist nicht bei jeder Prüfung gleich:
- Die Sperrlisten unten gehörten ausschließlich zum früheren fortlaufenden Monitoring. Dieser Abfrageweg ist abgeschaltet. Die öffentlichen Scanner und die private Testmail-Ergänzung fragen diese Listen nicht ab. Die folgende Liste bleibt als Information über frühere Empfänger erhalten.
- crt.sh gehörte zur früheren Angriffsflächenanalyse. Auch dieser Abfrageweg ist abgeschaltet.
- Der HSTS-Abgleich bleibt Bestandteil des öffentlichen Web Security Checks, verwendet aber ausschließlich den lokalen Chromium-Referenzstand. Auch bei fehlendem oder veraltetem Stand erfolgt keine Domainanfrage an hstspreload.org; Einzelheiten in Abschnitt 14.
Abgleich mit Sperrlisten (Blocklisten). Für die frühere Bewertung der E-Mail-Zustellbarkeit einer überwachten Domain wurden zwölf öffentliche DNS-Sperrlisten abgefragt. Zehn erhielten IP-Adressen der Domain beziehungsweise ihrer Mailserver, zwei den Domainnamen. Die Namensauflösung fragte dazu die zuständigen Nameserver der Listenbetreiber ab; welche Resolver dabei zeitweise zwischengeschaltet waren, beschreibt der Absatz „Frühere Namensauflösung über öffentliche Resolver“ unten. Die Stilllegung entfernt keine dort bereits entstandenen Kopien.
| Sperrliste | Übermittelt | Betreiber | Sitz |
|---|---|---|---|
| zen.spamhaus.org | IP-Adresse(n) | Spamhaus-Gruppe | nicht eindeutig bestimmbar (Andorra, Vereinigtes Königreich, USA, Mauritius) |
| dbl.spamhaus.org | Domain-Name | Spamhaus-Gruppe | nicht eindeutig bestimmbar (Andorra, Vereinigtes Königreich, USA, Mauritius) |
| cbl.abuseat.org | IP-Adresse(n) | Spamhaus-Gruppe | nicht eindeutig bestimmbar (Andorra, Vereinigtes Königreich, USA, Mauritius) |
| b.barracudacentral.org | IP-Adresse(n) | Barracuda Networks, Inc. | USA (Campbell, Kalifornien) |
| dnsbl.invaluement.com | IP-Adresse(n) | invaluement (kein Rechtsträger benannt) | USA (Hickory, North Carolina) |
| truncate.gbudb.net | IP-Adresse(n) | ARM Research Labs, LLC | USA (keine Anschrift benannt) |
| bl.mailspike.net | IP-Adresse(n) | Mailspike Technologies, Lda. (AnubisNetworks) | Portugal (EU) |
| multi.surbl.org | Domain-Name | SURBL B.V. | Niederlande (EU) |
| dnsbl-1.uceprotect.net | IP-Adresse(n) | UCEPROTECT-Network | nicht ermittelbar |
| bl.0spam.org | IP-Adresse(n) | 0Spam Project | nicht ermittelbar |
| psbl.surriel.com | IP-Adresse(n) | PSBL | nicht ermittelbar |
| noptr.spamrats.com | IP-Adresse(n) | SpamRATS | nicht ermittelbar |
Zur Angabe „nicht ermittelbar" und „nicht eindeutig bestimmbar": Wir haben den Sitz jedes Betreibers am 29. August 2026 an dessen eigenen Veröffentlichungen und, soweit vorhanden, an amtlichen Registern erhoben. Sechs der Betreiber veröffentlichen weder ein Impressum noch eine ladungsfähige Anschrift, und die Registerdaten ihrer Domains sind verdeckt oder widersprechen der Selbstauskunft. Bei der Spamhaus-Gruppe bestehen mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern; welche von ihnen für den unentgeltlichen Zugriff verantwortlich ist, geht aus deren Nutzungsbedingungen nicht hervor. Wir geben das offen an, statt einen Sitz zu benennen, den wir nicht belegen können.
Zertifikatstransparenz. Bei einer früher ausdrücklich angeforderten Angriffsflächenanalyse wurde crt.sh abgefragt, um ausgestellte Zertifikate und Subdomains zu ermitteln. Dabei wurde der Domainname übermittelt; sichtbar war auch die IP-Adresse unseres Servers. Dieser Abfrageweg ist jetzt abgeschaltet. Betreiber ist die Sectigo Limited, Exmouth House, 3/11 Pine Street, London EC1R 0JH, Vereinigtes Königreich. Für das Vereinigte Königreich besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1772 in der Fassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/2574); Einzelheiten in Abschnitt 14.
Frühere Namensauflösung über öffentliche Resolver. Bis August 2026 liefen Namensauflösungen für Prüfungen zeitweise über öffentliche Resolver anderer Anbieter. Nach unserer Konfigurationshistorie waren die DNS-Abfragen der Prüfwerkzeuge ab Dezember 2025 auf den DNS-over-HTTPS-Dienst von Cloudflare (USA) eingestellt; ab März 2026 übernahm unser eigener Resolver, und Cloudflare blieb bis zur Umstellung auf den Schweizer Ausweichweg am 10. April 2026 als Rückfall eingerichtet: zunächst bei fehlender Resolverkonfiguration, ab 9. April auch nach wiederholten Ausfällen. Auch für die MX-Prüfung eingegebener E-Mail-Adressen ist in Quellständen vom Februar/März 2026 ein Cloudflare-DoH-Weg belegt. Abgefragt wurde nur der Domainteil, nicht die vollständige Adresse. Der Code stellte diesen Weg am 16. März auf unseren eigenen Resolver mit dem genannten Rückfall um. Diese Codezeitpunkte belegen weder die damaligen Einsatzzeiträume noch tatsächlich versandte Anfragen. Vom 16. Mai bis 11. August 2026 war die Namensauflösung des Betriebssystems auf öffentliche Resolver von Cloudflare (USA), Quad9 (Schweiz) und Google (USA) eingestellt; darüber lief unter anderem die Auflösung jedes geprüften Ziels vor dem Verbindungsaufbau. Belegt ist eine Messung vom 11. August 2026 vor der Umstellung: Cloudflare beantwortete die Abfrage und erhielt dabei den Adressbereich unseres Servers. Wann die einzelnen Konfigurationsstände tatsächlich in Betrieb waren und ob und wie oft Quad9 oder Google Anfragen erhielten, ist nicht belegt. Übermittelt wurden jeweils der abgefragte Name sowie die IP-Adresse beziehungsweise der Adressbereich unseres Servers, keine weitergereichte Besucher-IP oder Browserkennung. Soweit ein Name eine natürliche Person betraf, waren das personenbezogene Daten; eine Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO haben wir für diese Wege nicht dokumentiert. Diese früheren Resolverwege sind abgeschaltet; die heutige Namensauflösung beschreibt Abschnitt 14.
Die geprüfte Domain selbst. Je nach Werkzeug rufen wir die angegebene Web- oder API-Adresse ab, fragen DNS-Einträge bei zuständigen Nameservern ab oder verbinden uns mit dem zugehörigen Mailserver. Eingaben und Rückgaben können sich auf Personen beziehen (Abschnitt 4). Dabei wird die IP-Adresse unseres Servers sichtbar, nicht Ihre.
Von Ihnen bestimmte Empfänger. Die früheren Plattform-Webhooks und Abrufe kundenseitig hinterlegter Logo-Adressen sind abgeschaltet. Bereits entstandene Empfängerkopien verschwinden dadurch nicht. Der freiwillige Ergebnisversand und ausdrücklich angeforderte private Zugangsmails gehen an das von Ihnen gewählte Postfach (Abschnitt 5.5). Dessen Anbieter und Ihre eigenen Testmail-Versandwege bestimmen weitere Verarbeitungsorte; die Wahl einer Adresse ersetzt keine gegebenenfalls notwendige Übermittlungsgrundlage.
14. Internationale Datenübermittlung
Die Website- und Datenbankserver stehen in Nürnberg, die externe Sicherungsablage in Falkenstein. Die CDN-Zone für www.wolf-agents.com ist dagegen für weltweite Auslieferung konfiguriert (Abschnitt 2). Konkrete Edge-Standorte einer einzelnen Anfrage wurden bei der Konfigurationsprüfung nicht erhoben. Scaleway TEM ist für Paris eingestellt. Diese Angaben begrenzen nicht sämtliche nachfolgenden Empfänger oder Kopien auf die EU.
Die geprüften Systeme erhalten die für den Check erforderlichen technischen Anfragen und sehen dabei die IP-Adresse unseres ausführenden Servers. Ihre Besucher-IP und Ihr Browserkennzeichen werden ihnen dafür nicht weitergereicht. Abgefragte Namen, Zieladressen, zulässige URL-Pfade und Abfrageparameter können aber selbst personenbezogene Angaben enthalten. Die Betreiber der Zielsysteme und zuständigen Nameserver können sich außerhalb der EU oder des EWR befinden.
Die hierfür eingesetzte DNS-Auflösung verwendet grundsätzlich unseren eigenen rekursiven Resolver. Für bestimmte Sicherheits- und Maildomainabfragen besteht bei Ausfall oder einer technisch abgeschnittenen Antwort der gesonderte Rückfall auf den DNS-Dienst der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz. Übermittelt werden Name und Abfragetyp; sichtbar ist außerdem die IP-Adresse unseres Servers. Soweit darin personenbezogene Daten liegen, ist dies eine Drittlandübermittlung. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO. Dieser ermöglicht die Übermittlung unter den Voraussetzungen des Beschlusses; er macht die Schweiz nicht zu einem EU-Staat.
Die Namensauflösung des Betriebssystems und ihr Rückfall auf Hetzner-Resolver in Deutschland sind ein anderer Weg. Auch rekursive Resolver fragen zuständige Nameserver ab; ein deutscher Resolver bedeutet deshalb nicht, dass jede weitere DNS-Anfrage in Deutschland bleibt.
Der getrennte private Prüfdienst verwendet zwei fest ausgewählte Rootserveradressen von VeriSign, Inc., einer US-Gesellschaft mit weltweit verteilten Rootservern, und anschließend die zuständigen Nameserver. Er übermittelt vollständige zulässige Abfragenamen und -typen bereits an diese Rootserver; ein fremder rekursiver Resolver oder öffentlicher DNS-over-HTTPS-Rückfall wird in diesem privaten Weg nicht verwendet. VeriSign, Inc. war bei der Prüfung am 20. September 2026 in der offiziellen Data-Privacy-Framework-Liste aktiv für EU-US-Übermittlungen von Non-HR-Daten eingetragen. Für eine vom Rahmen erfasste personenbezogene Übermittlung an diese Gesellschaft ist damit der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 nach Art. 45 DSGVO zugeordnet. Das bestimmt weder sämtliche weiteren autoritativen DNS-Empfänger noch deren Zwecke und Fristen.
Der HSTS-Abgleich verwendet eine lokale Kopie der offiziellen Chromium-Referenzliste. Das getrennte Aktualisieren lädt die Liste aus dem offiziellen Chromium-Quellrepository, ohne eingegebene Prüfnamen zu übermitteln; dabei wird die IP-Adresse des abrufenden Systems sichtbar. Ein Scan oder Ergebnisabruf löst kein Listenupdate und keine Domainanfrage an hstspreload.org aus. Der Befund bleibt an den gespeicherten Listenstand gebunden. Frühere Statusabfragen an hstspreload.org und deren Empfänger-, Protokoll- und Kopienfragen sind dadurch nicht rückwirkend geklärt. Ein möglicher Personenbezug der bei uns verarbeiteten Domain entfällt ebenfalls nicht.
Angaben über Speicherregionen beziehen sich auf die jeweils benannte Leistung. Sie schließen abweichende Empfängerpostfächer, Supportzugriffe oder weitere Empfänger nicht automatisch aus. Auskunft zu den beschriebenen Übermittlungswegen können Sie unter info@wolf-agents.com anfordern. Ein Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln müssen zur konkreten Empfängerstelle und Verarbeitung passen; ein Auftragsverarbeitungsvertrag allein ist keine allgemeine Drittlandgarantie.
Für den globalen CDN-Weg und personenbezogene Ziel- oder DNS-Abfragen sind die konkrete Empfängerkette und die jeweils anwendbaren Übermittlungsgarantien noch nicht vollständig zugeordnet. Dies betrifft insbesondere den privaten DNS-Prüfweg. Hinzu kommen die offenen historischen Empfangs- und Kopienfragen der früheren HSTS-Statusabfragen sowie die in Abschnitt 13.1 benannten früheren Empfänger mit ungeklärtem Sitz. Das unterstützte Startprofil für die Rückgabe privater Ergebnisse ersetzt diese Prüfung der Abfrage- und Anbieterwege nicht. Öffentliche Erreichbarkeit und Art. 6 DSGVO ersetzen keine Grundlage nach Kapitel V DSGVO.
Have I Been Pwned sitzt in Australien und wird über Cloudflare ausgeliefert; die begrenzte Passwort-Präfixabfrage ist in Abschnitt 6.1 beschrieben. Für die früher genutzten Blocklisten bleiben die in Abschnitt 13.1 ausgewiesenen Betreiber- und Ländergrenzen relevant; der zugehörige Abfrageweg ist abgeschaltet. Für Sectigo Limited als Betreiber von crt.sh im Vereinigten Königreich gilt der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2021/1772 in der Fassung (EU) 2025/2574; dessen Geltungsdauer reicht bis zum 27. Dezember 2031. Angaben zu funktionsbezogenen Lexware- und Finom-Empfängern sowie der Bezugsmöglichkeit ihrer Garantien finden Sie in Abschnitt 13.
15. Speicherdauer und Löschläufe
Die Übersicht unterscheidet Gültigkeitsdauer, Fälligkeit zur Löschung und tatsächliche Bereinigung. Bei täglichen Läufen kann die Entfernung nach der Fälligkeit stattfinden; fehlgeschlagene Läufe und gesonderte Kopien sind keine Verlängerung des Verarbeitungszwecks. Gesetzliche Löschrechte bleiben bestehen. Besondere gesetzliche Aufbewahrung oder konkret benötigte Anspruchsnachweise betreffen nur die dafür erforderlichen Unterlagen, nicht pauschal alle Daten.
| Datenkategorie | Frist oder Kriterium |
|---|---|
| Bestehende Konto-, Mitgliedschafts- und Gerätedaten | Keine neue Kontoaufnahme. Noch erforderliche Abwicklungs-, Sicherheits- oder konkrete Nachweiszwecke sowie vorhandene Löschvormerkungen; Rechte und weiterlaufende Pflege nach Abschnitten 6.3 und 9. Keine pauschale Neufrist ab Abschaltung. |
| Anmeldesitzung und serverseitiger Cache | Frühere Kontoanmeldung abgeschaltet. Bestehende ursprüngliche Ablaufzeitpunkte und tägliche Entfernung abgelaufener Einträge bleiben erhalten; private Sitzungen siehe Abschnitt 4.7. |
| Passwort-Rücksetzung / gesonderte E-Mail-Verifikation | 30 Minuten / 24 Stunden gültig; Ablauf und Entfernung gespeicherter Einträge sind zu unterscheiden. |
| Vorbereitetes Angebot und Scan-Auftrag (ohne IP-Adresse und Browserkennzeichen) | Angebot beim Webcheck höchstens fünf Minuten, sonst 24 Stunden ab Vorbereitung; Auftrag 24 Stunden ab Vorbereitung beziehungsweise Speicherung im aktiven Zwischenspeicher. Früher angenommene Aufträge enthielten IP-Adresse und Browserkennzeichen (Abschnitt 4). |
| Gespeichertes Ergebnis, alle drei Werkzeuge | Sieben Tage, technisch nicht belastbare Ergebnisse 15 Minuten, jeweils ab Speicherung des Ergebnisses. Lesen und Ergebnismail verlängern die Frist nicht. |
| Vertragsbestätigung eines angenommenen Auftrags (Fassung 1.5) | Solange Auftrag oder zugehöriges Ergebnis gespeichert ist; ohne Ergebnis bis zehn Minuten nach Auftragsende, längstens bis zum Ende des belastbaren Ergebnisses (Abschnitt 5.8). |
| Ausführungszähler eines Webchecks | Sieben Tage ab erster Anlage; keine Verlängerung durch Lesen. Gilt getrennt von der Messstartfrist des neuen Webauftrags (fünf Minuten ab der Annahme). |
| Frühere Scan-Zusammenfassung ohne Konto- und ohne E-Mail-Hash-Bezug (keine neuen Zeilen) | 90 Tage ab Scan; tägliche Löschung ohne Bedingung zur Monatsstatistik. |
| Frühere Scan-Zusammenfassung mit Konto- oder E-Mail-Hash-Bezug (keine neuen Zeilen) | 400 Tage ab Scan, ohne Monatsbedingung. Nach Entfernung beider Bezüge gilt die 90-Tage-Regel. Keine pauschale Anonymisierung (Abschnitt 4.1). |
| Frühere öffentliche Einzelereignisse (keine neuen Ereignisse) | 90 Tage; täglicher freigeschalteter Löschlauf ohne Monatsbedingung. Keine garantierte 90-Tage-Gesamtlöschung bei gestörtem Lauf (Abschnitt 4.6). |
| Frühere Scan-Kennung zur Vermeidung doppelter Ereignisse (keine neuen Einträge) | Acht Tage ab erster Erfassung; tägliche Entfernung danach, keine Verlängerung durch Wiederholung. |
| Gespeicherte öffentliche Fehlerfälle | Weiterhin keine allgemeine automatische Alterslöschung. Neue Fehlerfälle des Scanpfads ohne Domain und Scan-Kennung. Notwendiger konkreter Zweck und Rechte bleiben zu beachten; nicht die Frist der Scanereignisse (Abschnitt 4.6). |
| Früheres Domain-Verzeichnis (keine neuen Einträge) | 24 Monate ab letzter Prüfung; tägliche Löschung, soweit nicht in einem gesonderten Schritt früher entfernt. Die Domain selbst kann personenbezogen sein. |
| Monatssummen begonnener Prüfungen und angeforderter Reportdownloads; frühere Monatszähler | Dauerhaft; keine Ziel-, Personen- oder Vorgangsangaben. Interner Mengenbericht, frühere Domain-Berichte und getrennte Mailkopien: Abschnitte 4.6 und 5.5. |
| Früherer Kontaktdatensatz ohne bestätigte Newslettereinwilligung (Ergebnismails legen keinen neuen an) | 365 Tage ab ursprünglicher Erstellung; täglicher Lauf nach Ablauf. Eine Ergebnismail oder bloße Bestätigungsanfrage verlängert die Frist nicht. |
| Lead mit bestätigter Newslettereinwilligung, auch nach Widerruf | Fällig 24 Kalendermonate ab Bestätigung; bei Altbeständen ohne Bestätigungsdatum ab Erstellung. Berechnung nach UTC, fehlender Tag: letzter Tag des Zielmonats. |
| Lead nach Widerruf | Werbung endet mit Widerruf. Nachweis fällig nach sechs Kalendermonaten ab Widerruf oder an der früheren 24-Monats-Grenze; die jeweils kürzere Frist gilt. Täglicher Lauf und Fehlerfälle: Abschnitt 4.5. |
| Newsletter-DOI-Vorgang | Höchstens 48 Stunden gültig; frühere Abmeldung oder Kontaktlöschung beendet den Link. Tokenhash und Vorgangsdaten werden nach Ablauf täglich entfernt; kein Zurücksetzen der Nachweisfristen durch Wiederholung (Abschnitt 4.5). |
| Vorläufige Kontaktanfrage | Verschlüsselte Zwischenspeicherung höchstens 48 Stunden. Vollständiger Kontaktinhalt und bereits versandte Nachrichten sind zu unterscheiden (Abschnitte 5.1 und 5.5). |
| Elektronischer Vertragswiderruf | Belegwiederabruf 24 Stunden ab Vorbereitung. Eingang bis bewusster Erledigung; danach tägliche Löschung nach Ende des Wiederabrufs, sofern keine konkret zugeordnete Ausnahme mit End-/Löschdatum besteht. Offene Vorgänge nach sieben Tagen betriebliche Meldung (Abschnitt 5.8). |
| IP-bezogene Missbrauchszähler | Je nach Endpunkt 60 Sekunden bis 25 Stunden im aktiven Zwischenspeicher. |
| Zielbezogener Scanzähler | Eine Stunde im aktiven Zwischenspeicher (Abschnitt 5.3). |
| Frühere Freischaltungslinks / Organisationseinladungen | Sieben Tage gültig; abgelaufene Datenbankeinträge werden täglich bereinigt. Keine neuen Freischaltungslinks in der freien Report-Beta. |
| Frühere Beta-Einladung / bestätigte Beta-Anmeldung | Keine neue Einladung. Ursprünglicher Linkablauf löscht bestätigte Anmeldung nicht; für bestätigte Altanmeldungen derzeit kein allgemeiner Alterslauf. Entfallene Zwecke und Löschrechte bleiben maßgeblich (Abschnitt 11). |
| Webserver-Zugriffs- und Fehlerprotokolle | Tägliche Rotation, 14 abgeschlossene Dateien zusätzlich zur aktuellen Datei; keine vollständige 14-Tage-Garantie für alle Protokollkopien (Abschnitt 2). |
| Anwendungsmails, Warteschlangen, Betreiberpostfach und Anbieter-Kopien | Unterschiedliche Bestände und Auslöser nach Abschnitt 5.5. Die dortigen Ein-/Sieben-/30-/31-Tage-Angaben gelten nur für ihre bezeichnete Datenklasse. |
| Gewöhnliche Geschäftskorrespondenz | Zweckkriterien nach Abschnitt 5.7: offene Bearbeitung, konkret erforderliche Rückfrage, gesetzlicher Beleg oder konkreter Anspruch. Regelmäßiger Kopien- und Löschvollzug noch nicht durchgängig eingeführt. |
| Geschäftsbriefe, Buchungsbelege, Rechnungen und weitere Steuerunterlagen | Je nach Unterlagenart grundsätzlich sechs, acht oder zehn Jahre. Fristbeginn und begründete Verlängerung: Abschnitt 5.7. Nicht jede Mail ist ein Pflichtbeleg; Rechnungsdaten sind nicht pauschal anonym. |
| Vorhandene Prüfverläufe und Organisationsdaten | Keine neuen Plattformprüfungen. Bestehende Altersbereinigung mit Ausnahmen und gesetzte Löschtermine laufen weiter; gespeicherte frühere Plattformreports mit 30-Tage-Regel (Abschnitte 7 und 9). |
| Audit-Log | Derzeit keine allgemeine automatische Alterslöschung; das Entfernen einer Benutzerkennung anonymisiert nicht alle Inhalte (Abschnitt 12). |
| CSP-Meldungsbeispiele / Aggregate / Tageszähler | Beispiele: 90 Tage. Nicht klassifizierte Aggregate: 365 Tage seit letztem Auftreten; klassifizierte Aggregate ausgenommen. Tageszähler: 400 Tage (Abschnitt 2.1). |
| Privater unbestätigter Auftrag / aktivierter Auftrag mit fester Domainbasis, Befunden und Reportrevisionen | Höchstens zehn Minuten bis Codeabsicherung; danach höchstens 30 Tage bis zum angezeigten ursprünglichen Ende. Wiederzugang und Downloads verlängern die Frist nicht (Abschnitt 4.7). |
| Private Rohmail | Unmittelbar nach terminalem Prüfergebnis; eine Stunde ab Empfang nur als Fehlerhöchstfrist. Keine Rohmailsicherung. |
| Private Empfangsadresse / Sitzung / Kontakt- und Wiederzugangslink | Jeweils höchstens 24 Stunden / 24 Stunden / 15 Minuten; spätestens bis zum ursprünglichen Auftragsende oder früherem Entzug. |
| Private unbestätigte / bestätigte Kontaktbindung | Unbestätigt höchstens 24 Stunden; bestätigt bis Entfernung, bestätigtem Wechsel, Auftragslöschung oder ursprünglichem Auftragsende. Keine Newsletterzwecke. |
| Private unklare Mailübergabe | Begrenzte verschlüsselte Versandmetadaten höchstens 24 Stunden ab Anforderung; keine Verlängerung einer Link- oder Auftragsfrist. |
| Private abgeleitete Sicherungen / aktuelle Entzugs- und Löschkontrolle | Sicherung höchstens sieben Tage ab Erstellung; begrenzter Kontrollzustand spätestens acht Tage nach ursprünglichem Auftragsende. Kein Warten der Löschung auf Statistikversand. |
| Begrenzte private Betriebsereignisse | Sieben Tage und Mengenobergrenze; von der aggregierten Nutzungsstatistik nach Abschnitt 4.6 getrennt. |
| Private aggregierte Tages- und Monatsmengen | Tagesmengen 62 Tage ab UTC-Tagesbeginn; Monatsmengen einschließlich technischer Kopien im internen Monatsbericht bis zum Beginn des dreizehnten Folgemonats. Kein Aufschub wegen eines ausstehenden Statistikmailversands (Abschnitt 4.6). |
| Arbeitskopien und Sicherungen | Eigene Speicherwege; die Löschung im aktiven System löscht nicht automatisch jede Kopie. Alte Sicherungen einschließlich Referenz- und WAL-Bestand haben keine abschließend belegte Höchstfrist (Abschnitt 19). |
16. Ihre Rechte
Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) über Ihre verarbeiteten Daten
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO) unrichtiger Daten
- Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten — auch ohne Konto oder gültigen privaten Zugang per E-Mail an info@wolf-agents.com
- Einschränkung (Art. 18 DSGVO) der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung
- Widerruf (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) erteilter Einwilligungen
- Beschwerde (Art. 77 DSGVO) bei einer Aufsichtsbehörde
Praktischer Hinweis: Die frühere Kontooberfläche steht nicht mehr zur Verfügung. Ihre Rechte können Sie weiterhin über unseren Datenschutzkontakt ausüben. Auch ohne Registrierung entstehen personenbezogene Daten mit unterschiedlichen Fristen: Der Scan-Auftragsdatensatz enthält keine IP-Adresse und kein Browserkennzeichen mehr und verfällt nach höchstens 24 Stunden (vor dieser Umstellung angelegte Aufträge enthielten beides und verfallen ebenso); die Missbrauchszähler je IP-Adresse verfallen nach 25 Stunden. Protokolle, Scan-Zusammenfassungen, das Domain-Verzeichnis, freiwillige E-Mail-Anfragen und Sicherungskopien haben eigene Speicherfristen (Abschnitte 4, 15 und 19). Der Ablauf des Auftrags oder die Entfernung eines Kontobezugs bedeutet keine vollständige Anonymität aller verbleibenden Daten; Domain-, E-Mail-, Protokoll- und Sicherungsbezüge können eine weitere Zuordnung ermöglichen.
Ein Auskunfts- oder Löschverlangen können Sie jederzeit stellen. Nennen Sie dafür möglichst die Scan-Kennung aus der Adresse Ihrer Ergebnisseite oder die geprüfte Domain und den Zeitpunkt. Wir prüfen anhand der noch vorhandenen Daten, welche Einträge Ihrer Anfrage zugeordnet werden können. Haben Sie sich ein Ergebnis per E-Mail zusenden lassen (Abschnitt 4.5), hilft die dabei verwendete Adresse bei der Zuordnung. Wenden Sie sich formlos an info@wolf-agents.com.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach. Eine Liste aller deutschen Datenschutzbeauftragten finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/anschriften_node.html.
Die beschriebenen Daten können auch aus Angaben einer anfragenden Person, aus geschäftlicher Korrespondenz oder aus öffentlich erreichbaren Antworten der geprüften Systeme stammen. Eine dort genannte Person muss nicht selbst unseren Scanner genutzt haben. Auch diese Personen können die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch geltend machen. Ein Wolf-Agents-Konto ist dafür nicht erforderlich. Bitte nennen Sie nur die Angaben, die wir zur Zuordnung benötigen; das kann zum Beispiel die betroffene Adresse, Domain oder Scan-Kennung mit Zeitpunkt sein. Ihre Rechte sind nicht auf die Laufzeit des Scan-Auftrags begrenzt.
Die Angabe einer Mailadresse für einen Ergebnislink und eine Newslettereinwilligung sind freiwillig. Ohne Mailadresse können wir keinen Ergebnislink per Mail senden; der freie Scan und Download bleiben davon unabhängig. Technische Filter können Anfragen vorübergehend ablehnen oder begrenzen. Die Sicherheitsnote bewertet eine technische Konfiguration und trifft keine Entscheidung über persönliche Rechtsansprüche. Bei einer aus Ihrer Sicht falschen Sperre oder Zuordnung können Sie sich an info@wolf-agents.com wenden.
17. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Nach Eingang Ihres Widerspruchs verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr für die betreffenden Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
So üben Sie Ihr Widerspruchsrecht aus:
Senden Sie eine E-Mail an info@wolf-agents.com mit dem Betreff „Widerspruch Datenverarbeitung".
Widerspruch gegen künftige Prüfungen einer Domain: Betreiben Sie eine Domain und widersprechen Sie künftigen öffentlichen Prüfungen, nennen Sie die Domain und ob Subdomains einbezogen werden sollen. Wir prüfen Berechtigung und Umfang und tragen die Domain dann in unsere Sperrliste ein. Öffentliche Prüfungen dieses Ziels werden danach weder vorbereitet noch angenommen noch gestartet, auch nicht aus einem schon angenommenen Auftrag. Mail-, Hosting- oder Nameserverdienste, die auch andere Domains nutzen, sperren wir dadurch nicht. Bereits gespeicherte Ergebnisse laufen nach ihren Fristen ab (Abschnitt 4.4); eine frühere Löschung können Sie gesondert verlangen. Den Eintrag behalten wir, solange der Widerspruch gilt; die Sperrliste enthält keine Begründung Ihres Widerspruchs. Ergebnismails an eine Adresse sperren wir auf dieselbe Weise (Abschnitt 4.5).
18. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO statt, die Ihnen gegenüber eine rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Klarstellung: Die automatisierten Sicherheitsbewertungen unserer Scan-Tools (Scores, Noten, Empfehlungen) entfalten keine rechtliche Wirkung gegenüber den geprüften Personen oder den Nutzern und stellen keine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Information; jede daraus folgende Maßnahme liegt im Ermessen des Nutzers.
19. Datensicherheit und Sicherungskopien
Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Verlust und Veränderung. Dazu gehören Zugriffskontrollen, kryptographische Passwort-Hashes, Schutz von Formularen und Anmeldungen sowie Sicherheitsmeldungen und Fehlerbearbeitung. Die Maßnahmen und ihre Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Datenweg.
Unsere Website wird über HTTPS bereitgestellt; auch die Anbindung an die Versand-API ist verschlüsselt. Die Sicherheitschecks können dagegen auch unverschlüsselte HTTP-, DNS- oder SMTP-Kommunikation mit den geprüften Systemen untersuchen. Deshalb gilt keine pauschale Verschlüsselungszusage für sämtliche technischen Abfragen.
Im Serverbetrieb werden bestimmte Felder, darunter die Mailadresse der Ergebnisanfrage und vorläufige Kontaktformulardaten, verschlüsselt gespeichert. Die bestehenden Server-Sicherungsarchive sind nicht zusätzlich als Ganzes verschlüsselt. Ihre Übertragung zur externen Ablage erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung; das ist von einer Verschlüsselung des Archivinhalts zu unterscheiden. Im Archiv bleiben deshalb nur diejenigen Datenfelder verschlüsselt, die bereits im laufenden Betrieb entsprechend gespeichert sind.
Die alte Kontoanwendung ist abgeschaltet; die Pflege verbleibender Daten ist in den Abschnitten 6 bis 12 beschrieben. Der private Testmailweg verwendet eine davon getrennte, kurzlebige Zugriffskontrolle und begrenzte Sicherungen nach Abschnitt 4.7. Fehlerfilter entfernen bestimmte Geheimnismuster, aber nicht jeden Personenbezug (Abschnitte 4.6 und 12).
19.1 Bestehende Server-Sicherungen
Tägliche Sicherungen von PostgreSQL, Redis und Konfigurationen sind um 03:00 UTC vorgesehen. Sie werden über eine verschlüsselte Verbindung zur externen Ablage bei Hetzner (Storage Box, Falkenstein) übertragen; die Sicherungsarchive selbst sind nicht zusätzlich verschlüsselt. Für lokale Tageskopien ist eine 14-Tage-Regel, für externe Tageskopien eine 30-Tage-Regel eingerichtet. Altersrundung und täglicher Laufabstand erlauben längere tatsächliche Laufzeiten; diese Werte sind keine minutengenauen Höchstfristen. Wöchentliche Konfigurationssicherungen behalten lokal vier Kopien und verwenden extern eine 60-Tage-Regel. Hier kommt der wöchentliche Laufabstand hinzu.
Gemessener Bestand vom 6. September 2026: Lokale Tageskopien waren bis zu rund 14,6 Tage alt, externe Tageskopien bis zu 34 Tage. Die externen Wochenkopien reichten vom 12. Juli bis zum 6. September 2026 zurück. Zusätzlich lag eine Referenz-Vollsicherung vom 19. April 2026 vor. Das WAL-Archiv für die Wiederherstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt enthielt Segmente mit einem gemessenen Dateialter von bis zu rund 140 Tagen, obwohl eine 30-Tage-Bereinigung vorgesehen war. Dateialter und Archivnamen beweisen keine vollständige oder erfolgreiche Wiederherstellung. Welche historischen Rückstände auf welchen Bereinigungsfehler zurückgehen, ist nicht vollständig nachgewiesen.
Eine Korrektur der Bereinigung ist lokal vorbereitet; sie ist noch nicht als produktiv ausgeführt nachgewiesen. Referenzsicherungen und zugehörige WAL müssen vor einer Bereinigung gemeinsam auf ihre Wiederherstellungskette geprüft werden. Eine feste maximale Speicherfrist für diese vorhandenen Altbestände können wir deshalb derzeit nicht zusagen. Die Sicherungen enthalten auch den Zwischenspeicher: Kurzlebige Einträge wie vorbereitete Angebote, Scan-Aufträge und Vertragsbestätigungen, bei früher angenommenen Aufträgen auch IP-Adresse und Browserkennzeichen, können darin länger als im laufenden Betrieb bestehen. Sicherungskopien werden bei einer Löschanfrage nicht einzeln bearbeitet; die Entfernung dort hängt vom tatsächlichen Ablauf der jeweiligen Kopie ab. Bei einer Wiederherstellung müssen bereits bekannte Löschungen vor erneuter Nutzung der Daten berücksichtigt werden.
19.2 Ergänzende Ablagen und Wiederherstellung
Für einzelne ergänzend ausgewählte lokale Mail- und Vertragsbelege wurde dagegen eine gesonderte verschlüsselte Sicherung bei Hetzner angefertigt und zurückgelesen. Dieser begrenzte Vorgang ist keine regelmäßige Sicherung sämtlicher Korrespondenz oder eine vollständige verschlüsselte Projektkopie. Er ändert die beschriebenen Grenzen der alten Server-Sicherungen nicht.
Sicherungen dienen der Wiederherstellung bei Verlust oder Störung. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, beruht die dafür erforderliche Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die Wiederherstellbarkeit und Integrität der benötigten Daten. Gesetzlich erforderliche Belegerhaltung bleibt ein gesonderter Zweck. Eine Löschung im aktiven System oder Postfach entfernt nicht automatisch lokale Arbeitskopien und ältere Sicherungspakete. Deren tatsächliche Aufbewahrungsgrenzen sowie die Pflicht, bekannte Löschungen und Einschränkungen vor erneuter Nutzung eines wiederhergestellten Stands zu berücksichtigen, bestehen unabhängig davon fort.
Eigene administrative Zugriffe erfolgen durch den Inhaber aus Deutschland. Davon sind notwendige Zugriffe und Datenverarbeitungen der eingesetzten Anbieter zu unterscheiden. Die genannten Maßnahmen bedeuten keine Zusage vollständiger Sicherheit oder bereits eingeführter neuer Sicherungs- und Löschverfahren.
20. Unternehmensübergang
Im Falle einer Unternehmensumwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder eines Unternehmensverkaufs können personenbezogene Daten im Rahmen des Betriebsübergangs an einen Rechtsnachfolger übermittelt werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Fortführung des Geschäftsbetriebs). Dies umfasst auch einen Wechsel der Rechtsform des Verantwortlichen (z. B. Einzelunternehmen zu GmbH). Betroffene Personen werden gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO über den neuen Verantwortlichen informiert.
21. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird bei Bedarf angepasst, etwa bei Änderungen unserer Website, neuen Funktionen oder geänderten rechtlichen Anforderungen. Die jeweils aktuelle Version ist stets unter /datenschutz abrufbar. Über neue Verarbeitungszwecke informieren wir vor der betreffenden Verarbeitung; erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt. Die frühere Zusage, bestehende registrierte Nutzer bei wesentlichen Änderungen ihres Verarbeitungsgangs mindestens vier Wochen vorher aktiv zu informieren, bleibt für tatsächlich betroffene Altverhältnisse bestehen. Daraus folgt keine Newsletteranmeldung und keine Freischaltung des privaten Testmaildienstes.
Stand: 6. Oktober 2026. Die Sprachangaben folgen dem jeweils angebotenen Umfang; Ansichts- und Dateisprache ändern keine Messung, Rechte, Vertragskopien oder ursprünglichen Fristen. Kontaktbestätigung durch bewusste Handlung und kurzzeitige Eingabeübergabe beim NIS2-Sprachwechsel sind in den Abschnitten 5.1 und 3.4 beschrieben. Ohne eigene Wahl folgt die Hell-/Dunkeldarstellung der Geräteeinstellung; gespeichert wird eine Wahl nur nach „Merken“, auch für den privaten Testmailbereich (Abschnitt 3.2). Bestehende Vertragsbestätigungen werden dadurch nicht verändert. Aufträge des öffentlichen Gratischecks werden ohne IP-Adresse und Browserkennzeichen gespeichert. Die Nutzungsstatistik besteht nur noch aus zwei Monatssummen für begonnene Prüfungen und angeforderte Reportdownloads; Einzelereignisse, Scan-Zusammenfassungen und das Domain-Verzeichnis werden nicht mehr fortgeschrieben, Altbestände laufen nach ihren Regeln aus. Die Ergebnismail legt keinen Kontaktdatensatz mehr an und fordert keinen Newsletter an; das Zielkontingent ist ergänzt. Das Absenden bereitet die Prüfung nur vor; Vertragsschluss, Vertragsbestätigung, den gesonderten Messstart und den Wiederabruf beschreibt Abschnitt 5.8.
Änderung vom 29. September 2026: Die Ergebnismail nennt Herkunft der Adresse, uns als Verantwortliche und den Widerspruchsweg; Adressen können nach Widerspruch für künftige Ergebnismails gesperrt werden (Abschnitt 4.5). Domains können nach geprüftem Widerspruch von künftigen öffentlichen Prüfungen ausgenommen werden (Abschnitt 17). Cookie-Werte und Lokalteile veröffentlichter Adressen erscheinen in Ergebnis und Downloads als *** (Abschnitt 4). Die Protokolle der Scannerdienste enthalten keine geprüften Ziele mehr (Abschnitt 4.6). Abschnitt 13.1 beschreibt zusätzlich die frühere Namensauflösung über öffentliche Resolver bis August 2026.
Änderung vom 21. September 2026: Der HSTS-Listenabgleich verwendet einen lokalen, versionierten Chromium-Referenzstand; regelmäßig versandte interne Nutzungsberichte enthalten keine benannten Einzeldomains oder ihnen zugeordneten letzten Prüfzeitpunkte. Die kostenlose private Testmail-Beta ist über den deutschen E-Mail-Check für das beschriebene unterstützte Startprofil geöffnet. Die getrennte Rollen- und Weisungsannahme, Vertragskopie und kurzen Löschfristen gelten unverändert. Die unten datierten älteren Änderungen dokumentieren frühere Zustände.
Änderung vom 19. September 2026: Die private Rollen-/Weisungsannahme, ihre TXT-Kopie, Kontakttrennung und Löschgrenze sowie die gesperrten Reverse-DNS-Abfragen wurden ergänzt. Der damalige Hinweis auf eine noch geschlossene öffentliche Aufnahme ist durch die spätere Öffnung überholt.
Änderung vom 13. September 2026: Einmalige SQL-Newsletterbestätigung, Altlinkende und neue Wiederanmeldung, elektronischer Vertragswiderruf und Abwicklung der Warteliste ergänzt. Angaben zu Website, Scans, Ergebnisversand, Kommunikation und verbleibenden Daten der abgeschalteten Konto- und Monitoringplattform präzisiert; der getrennte private Testmailweg und seine Betriebsstatistik sind ergänzt. Die Newsletteraufbewahrung ist auf die frühere von zwei Fälligkeiten begrenzt; Fälligkeit und tatsächlicher Löschlauf sind getrennt beschrieben. Daraus folgt keine Aussage, dass sämtliche bereits fälligen Altbestände bereinigt sind.
Änderungshistorie: 29. August 2026 — neuer Abschnitt 13.1 (Empfänger beim Prüfen und Überwachen einer Domain: zwölf Sperrlisten, der Zertifikatstransparenz-Dienst crt.sh, die geprüfte Domain selbst und von Ihnen bestimmte Empfänger), Have I Been Pwned in der Empfängertabelle ergänzt, die Angaben zur DNS-Auflösung um die Rückfallebene des Hosting-Anbieters präzisiert, zwei Ausschließlichkeitsaussagen aufgelöst.
Redaktionelle Korrektur am 31. August 2026: Die Angabe zum Vereinigten Königreich in Abschnitt 14 sagte, die Geltungsdauer des Angemessenheitsbeschlusses (EU) 2021/1772 sei am 27. Juni 2025 abgelaufen und eine Verlängerung sei nicht geprüft. Beides traf nicht zu; der Beschluss gilt in der Fassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/2574 bis zum 27. Dezember 2031. Abschnitt 13.1 sagte dasselbe 21 Zeilen vorher bereits richtig — die beiden Stellen stimmen jetzt überein. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen in Abschnitt 15 nannten durchgehend „10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO i.V.m. § 14b Abs. 1 UStG)"; maßgeblich sind acht Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege und sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe. Der Eintrag zu Tuta nannte einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der noch nicht geschlossen ist. Abschnitt 9.3 beschrieb die Mandantentrennung als bauartbedingt unmöglich und sprach dabei von „jeder API-Abfrage"; die Aussage ist durch die Beschreibung der tatsächlich wirksamen technischen Maßnahme ersetzt — nicht jede Tabelle der Plattform ist mandantenbezogen.
Aktualisierung am 2. September 2026: Der Eintrag zu Tuta in Abschnitt 13 sagte „AVV noch nicht geschlossen"; der Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Tutao GmbH ist am 1. September 2026 geschlossen worden, die Angabe ist angeglichen. Die Empfängerliste selbst ist unverändert — es tritt kein Empfänger hinzu und keiner weg.
Ergänzung am 2. September 2026: neuer Abschnitt 10.1 (Kauf eines Berichts ohne Konto) — er steht getrennt vom Abonnement, weil er Personen betrifft, die kein Konto haben; dazu zwei neue Zeilen in der Speicherdauer-Tabelle in Abschnitt 15 (Prüfwert des Einlösecodes, IP-Adresse zum Bestellzeitpunkt). Ein Empfänger tritt dadurch nicht hinzu.
Aktualisierung am 6. September 2026: Die Sicherheitstools laufen als kostenlose Beta ohne E-Mail-Freischaltung. Abschnitt 4.5 beschreibt statt des E-Mail-Gates das freiwillige Angebot, sich den Ergebnis-Link zusenden zu lassen (kein Freischalt-Token, kein Cookie, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); die Cookies scan_unlock und scan_report_unlock in Abschnitt 3.1 werden nicht mehr gesetzt. Abschnitte 4.2 und 4.3 sowie die Tabelle in Abschnitt 15 sagten, E-Mail- und API-Check hätten keinen 7-tägigen Ergebnis-Zwischenspeicher und der API-Check keine Datenbankzeile; beides trifft seit dem Umbau der Ergebnisseiten im August 2026 nicht mehr zu und ist berichtigt. Ein Empfänger tritt dadurch nicht hinzu.
Berichtigung am 6. September 2026 nach einer Betriebsprüfung: Lead-Datensätze ohne bestätigte Einwilligung werden nach 365 Tagen automatisch gelöscht (Abschnitte 4.5 und 15; zuvor „bis zur Löschung auf Anfrage" bzw. „12 Monate"); die Scan-Zusammenfassung wird durch einen täglichen Löschlauf mit Monatsbedingung gelöscht (Abschnitt 4.1); Sicherungsarchive sind nicht zusätzlich verschlüsselt und externe Tageskopien lagen zeitweise älter als 30 Tage vor (Abschnitt 19, zuvor „verschlüsselte Backups" und harte 30-Tage-Angabe); die E-Mail-Validierung erreicht die zuständigen Nameserver (Abschnitt 5.4, zuvor „ohne Beteiligung eines Dritten"); ein Auskunfts- oder Löschverlangen ist nicht auf 24 Stunden begrenzt und Domain bzw. Ergebnis sind nicht pauschal personenfrei (Abschnitte 4.1 und 16).
Weitere Istkorrektur am 6. September 2026: Die CDN-Angaben unterscheiden nun Hauptdomain und weltweite www-Auslieferung (Abschnitte 2, 13 und 14). Die 90-/400-Tage-Auswahl berücksichtigt Konto- oder E-Mail-Hash-Bezug; Auftragsablauf und Kontolöschung sind keine pauschale Anonymisierung (Abschnitte 4, 15 und 16). Abschnitt 19 nennt Laufabstände sowie den gemessenen Bestand älterer Tages-, Referenz- und WAL-Sicherungen; eine lokale Reparatur ist noch kein Nachweis ihrer produktiven Bereinigung.
Zuvor: 28. August 2026 (externer E-Mail-Validierungsdienst entfallen, Prüfumfang und Nutzungsregeln der kostenlosen Werkzeuge ergänzt) · 11. August 2026.