Diese Textfassung allein aktiviert keinen Auftrag. Die tatsächliche Verfügbarkeit wird beim Einstieg angezeigt. Vor einer Aufnahme wählen Sie Ihre Rolle, erteilen die begrenzte Testweisung und nehmen die Vereinbarung bewusst an. Die persönliche TXT-Kopie enthält Auftrag, Zielumfang und Annahmezeit.
1. Anbieter, Auftrag und Annahme
Wolf-Agents, Inhaber Eduard Wolf, Vorderhainberg 21, 94496 Ortenburg, Deutschland; info@wolf-agents.com; +49 151 46533415. Betreiber und Ansprechpartner ist Eduard Wolf. Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich den einzeln bezeichneten privaten Testmailauftrag. Es gibt keinen Preis, kein Abonnement, keine automatische Verlängerung und kein Konto. Die deutsche Oberfläche ist keine Beschränkung nach Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Der Auftrag kommt mit der erfolgreichen Annahme und Ausgabe seiner Kennung zustande. Vor Empfang ist zusätzlich der Zugangscode bewusst zu sichern. Ohne Codeabsicherung endet der ausstehende Auftrag nach höchstens zehn Minuten. Der öffentliche Domainbefund bleibt ein eigenständiger Auftrag.
1a. Unterstützte Aufträge und Empfänger im Startprofil
Eigene private Proben sind ausschließlich nichtberufliche Eigentests mit einer neuen inhaltsarmen eigenen Nachricht über den eigenen berechtigten Versandweg; die Auswertung ist nur für die testende Person. Ein Arbeitgeber-, Kunden- oder gemischter beruflicher Zweck gehört in den geschäftlichen Weg. Keine weitergeleitete Korrespondenz oder bewusst eingefügten persönlichen Kennungen anderer Personen. Die private Nutzung befreit den Anbieter nicht von seinen Datenschutzpflichten. Geschäftliche Aufträge werden zum Start für gewöhnliche betriebliche IT-Tests privater Organisationen angenommen. Maßgeblich sind die tatsächlichen empfangenden Niederlassungen und diesem Auftrag zugeordneten Tätigkeiten, keine bloße Post-/Vertreteradresse, Staatsangehörigkeit oder Browser-IP. Befugte eigene Beschäftigte werden nicht allein wegen einer Auslandsreise zu einer zusätzlichen Stelle. Getrennte Dienstleister- oder Konzerngesellschaften mit direktem B5-, Code- oder Mailzugang sind dagegen gesonderte Empfänger und müssen angegeben sein. Weitere unbenannte Stellen erhalten keinen direkten Zugang. Bei einem Dienstleisterauftrag wird der Kunde nur bei eigenem direktem Zugang zusätzlicher B5-Empfänger; eine spätere eigene Dateirückgabe verantwortet der Dienstleister gesondert. Unterstützt sind Empfänger im EWR und die erfassten gewöhnlichen Unternehmensfälle in Andorra, Argentinien, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Uruguay und dem Vereinigten Königreich. Brasilien, Färöer, Israel, Japan und Republik Korea werden ausschließlich innerhalb der zusätzlich angezeigten tatsächlichen Gebiets-, Stellen- und Zweckgrenzen ihrer Angemessenheitsbeschlüsse unterstützt. Gemischte oder ausgeschlossene Sonderzwecke werden nicht durch die Bezeichnung als IT-Test erfasst. Die konkreten Empfängerangaben und die daraus serverseitig bestimmte Fassung/Grundlage stehen in der Annahmekopie; die Erklärung ist keine amtliche Identitäts- oder Rechtsprüfung. US-DPF-Fälle ohne aktiven Rechtsträger-/Scopeabgleich, nicht sicher zuordenbare kanadische PIPEDA-Fälle, Behörden-/Spezialzwecke und weitere SCC- oder Einzelinstrumentfälle werden derzeit nicht aufgenommen. Es werden keine Kunden-SCC angeboten oder angenommen. Das ist eine Grenze dieser Testmailfunktion, keine allgemeine Länder- oder IP-Sperre der Website. Öffentliche Scanner bleiben unabhängig nutzbar. Entfällt eine erforderliche Grundlage, können betroffene Aufnahme, Verarbeitung und Rückgabe gezielt ausgesetzt werden; Löschung, Rechte und ursprüngliche Fristen bleiben erhalten.
2. Begrenzte Leistung und Testweisung
Der Auftraggeber weist ausschließlich den Empfang neuer inhaltsarmer Testnachrichten aus einem berechtigt verwendeten Versandweg, die begrenzte Transport-, SPF-, DKIM- und DMARC-Auswertung sowie private feste Reportrevisionen und deren PDF-, DOCX- und CSV-Ausgabe an. Ziel und gegebenenfalls ausdrücklich eingeschlossene Subdomains stehen in der Annahmekopie. Keine laufende Überwachung, Anmeldung in Postfächern, Kampagne, bestehende Korrespondenz, Anhänge, Geheimnisse, besonderen Datenkategorien oder beliebigen fremden Kundeninhalte. Der Auftraggeber stellt die eigene Berechtigung, nötige Information der betroffenen Sender und eine zulässige Testnachricht sicher. Kontaktbestätigung oder Domainbefund beweisen weder Domainbesitz noch Vertretungsmacht. Verarbeitet werden kurzzeitig vollständige empfangene Testbytes, technische Headerwerte, Versandserver-IP, Domain-/Selektorwerte und Zeiten. Betroffene sind die beauftragten Sender und gegebenenfalls Personen in zulässigen technischen Kopfdaten. Dauerhafte Befunde enthalten keinen Betreff-, Body- oder Anhangsbestand. Erforderliche öffentliche DNS-Fragen können autoritative Betreiber weltweit erreichen: übermittelt werden technisch zugelassene Namen und Abfragetypen mit der gemeinsamen Server-IP, keine Kontaktadresse, Auftragskennung oder Kopie der Mailbytes. Namen können selbst personenbezogen sein. Persönliche SPF-Makros und Reverse-DNS der individuellen Versandserver-IP werden im Gastprofil nicht extern abgefragt; betroffene Auswertungen bleiben unvollständig. Diese konkrete Testweisung ist keine pauschale Datenschutz- oder Drittlandeinwilligung.
3. Zugang, Fristen, Rückgabe und Löschung
Nach Codeabsicherung endet der Auftrag spätestens 30 Tage ab dieser Aktivierung zum angezeigten festen Zeitpunkt. Neue Messungen, Revisionen, Wiederzugang und Downloads verlängern ihn nicht. Rohbytes werden nach terminalem Befund sofort, spätestens eine Stunde ab Empfang gelöscht und nicht gesichert. Sitzung und Alias gelten höchstens 24 Stunden, spätestens bis zum ursprünglichen Auftragsende. Feste Revisionen werden durch weitere Messungen nicht verändert. Die Rückgabe erfolgt über private Downloads innerhalb der Frist; danach werden die Daten gelöscht. Vorzeitige Löschung ist möglich. Verschlüsselte Sicherungen abgeleiteter Daten gelten längstens sieben Tage ab Erstellung und behalten ihr ursprüngliches Ende. Die getrennte aktuelle Entzugskontrolle bleibt höchstens acht Tage nach ursprünglichem Auftragsende. Ein Restore darf entzogene Zugänge nicht wieder öffnen. Kopien bei eigenen Mail-/DNS-Anbietern und selbst heruntergeladene Dateien sind davon getrennt. Wer den Code besitzt, kann den Auftrag verwalten. Ein zusätzlicher bestätigter E-Mail-Wiederzugang ist freiwillig. Der geschäftliche Weisungskontakt wird nicht automatisch zum Wiederzugang oder Newsletterkontakt. Für die eigene Auftragszuordnung speichern wir Rolle, nötige Partei-/Kontaktangaben, Erklärung, Fassung, Annahmezeit und Zielbindung geschützt bis zur Auftragslöschung beziehungsweise ursprünglichen Frist. Die unpersönliche Textfassung bleibt erhalten. Die persönliche Kopie ist selbst zu sichern; es entsteht kein dauerhaftes Vertragsarchiv.
4. Rollen und Auftragsverarbeitung
Der Auftraggeber bestimmt Testzweck, Versandweg und zulässige Inhalte. Wolf-Agents verarbeitet die dafür überlassenen Testdaten nach dieser dokumentierten Weisung. Bei einem Organisationsauftrag ist die bezeichnete Organisation Partei; bei direkter Vertretung der vertretene Kunde. Beauftragt ein Dienstleister als Auftragsverarbeiter, benennt er auch den verantwortlichen Kunden und bestätigt dessen konkrete Weisung sowie die Erlaubnis zur weiteren Auftragsverarbeitung. Die bestätigte Erklärung wird diesem Einzelauftrag zugeordnet; sie ist keine behördliche Prüfung der Vertretungsmacht. Beim ausschließlich privaten Eigentest wird keine Organisation behauptet. Die folgenden Schutzpflichten gelten für die beauftragte Testverarbeitung; soweit Art. 28 DSGVO anwendbar ist, bilden sie die Vereinbarung nach dessen Absätzen 3 und 4. Eigene Zwecke des Anbieters für Zugangsschutz, Missbrauchsabwehr, Kontakt und minimierte Betriebsstatistik bleiben nach der Datenschutzerklärung getrennt. Wolf-Agents verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung, einschließlich etwaiger Übermittlungen. Verlangt das Gesetz eine andere Verarbeitung, informiert der Anbieter vorher, soweit zulässig. Bei einer nach seiner Auffassung rechtswidrigen Weisung informiert er den Auftraggeber und setzt den betroffenen Vorgang aus. Nur befugte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen erhalten erforderlichen Zugriff. Der Anbieter unterstützt im tatsächlichen Umfang bei Betroffenenrechten und den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO; Datenschutzverletzungen teilt er ohne unangemessene Verzögerung dem bezeichneten Kontakt mit. Ein bestimmtes Reaktionszeitfenster oder eine Betreuung rund um die Uhr wird nicht versprochen. Der Auftraggeber genehmigt für diesen Auftrag Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, für den bestehenden Diensthost in Nürnberg und erforderliche verschlüsselte abgeleitete Sicherungen in Deutschland. Für freiwillig angeforderte Zugangsmails wird Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l'Évêque, 75008 Paris, Frankreich, TEM in Paris eingesetzt. Testmail-Rohbytes und Reportdateien gehen nicht an den Zugangsmailanbieter. Die bestehenden Datenschutzpflichten werden den weiteren Auftragsverarbeitern auferlegt. Für zusätzliche oder ersetzende Unterauftragsverarbeiter ist vor deren Einsatz eine neue konkrete Genehmigung erforderlich; aus dieser 30-Tage-Vereinbarung folgt keine pauschale Änderungsfreigabe. Autoritative DNS-Betreiber sind nicht allein durch ihre technische Antwort Auftragsverarbeiter. Der Anbieter stellt notwendige Nachweise bereit und ermöglicht erforderliche Überprüfungen einschließlich vereinbarter Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen beauftragten Prüfer; Umfang und Durchführung werden über info@wolf-agents.com unter Schutz anderer Nutzer abgestimmt. Für Fehlversand, Weisungen und Rechte denselben Kontakt verwenden, keine Rohmail erneut als Supportanlage senden. Bei Vertragsende erfolgt nach Wahl Rückgabe durch Export und anschließende Löschung oder unmittelbare Löschung; die benannten begrenzten Sicherungs-/Entzugsfristen bleiben. Soweit eine bestimmte gesetzliche Pflicht die Aufbewahrung verlangt, wird ihr betroffener Umfang getrennt benannt.
5. Technische Schutzmaßnahmen und Grenzen
Getrennte Dienstrollen/UIDs, verschlüsselte Daten- und Rohablage, Pflicht-STARTTLS am Empfang, internes mTLS/HMAC, Socketpeer-Prüfung, kurzlebige Zugänge, keine privaten Tokens/Mailinhalte in öffentlichen Logs, getrennte aktuelle Entzüge, begrenzte Rollen-Egress- und Ressourcenregeln sowie fristgebundene Löschung schützen den Auftrag. Der Betrieb nutzt den vorhandenen gemeinsamen Host; eine Root-Kompromittierung oder ein Hostausfall kann öffentliche und private Dienste treffen. Es gibt keine Zusage eines eigenen Hosts, einer Hochverfügbarkeit, eines Zertifikats oder vollständiger Sicherheit. Pflicht-STARTTLS belegt nur den letzten Empfangshop. Ein technischer oder kapazitätsbedingter Teilbefund wird nicht als bestandene Mailprüfung ausgegeben.
6. Nutzerrechte, Haftung und Beendigung
Der Report ist eine begrenzte Momentaufnahme mit Messgrenzen, kein Prüfsiegel oder Nachweis vollständiger Sicherheit oder Rechtskonformität. Befunde und Dateien dürfen für eigene berechtigte Zwecke, innerhalb der Organisation und gegenüber dem beauftragenden Kunden genutzt werden. Quellen, Messzeit und Einschränkungen bleiben erkennbar; eigene Änderungen sind zu kennzeichnen. Daraus folgen keine White-Label-, Wiederverkaufs- oder allgemeinen Veröffentlichungsrechte an geschützten Wolf-Agents-Inhalten. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und Rechte an eigenen Inhalten bleiben erhalten. Die Haftung richtet sich nach dem Gesetz. Unbeschränkt bleiben insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung. Kostenlosigkeit und Beta schließen Verbraucher-, Leistungs-, Mängel- oder Datenschutzrechte nicht aus. Bei konkretem Missbrauch kann weitere Aufnahme gesperrt werden. Frühere Rechte werden durch diese Fassung nicht aufgehoben. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits angenommene Aufträge.
7. Widerruf für Verbraucher
Sie können diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Informieren Sie dazu den in Abschnitt 1 genannten Anbieter durch eine eindeutige Erklärung, etwa per Brief oder E-Mail. Das Muster ist freiwillig. Sie können auch https://wolf-agents.com/legal/widerruf/ verwenden; nach „Widerruf bestätigen“ erhalten Sie unverzüglich eine speicherbare Eingangsbestätigung mit Inhalt sowie Datum und Uhrzeit. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die beiderseitigen Leistungspflichten enden. Es gibt keine Zahlungen zurückzuzahlen und keinen Wertersatz. Nach wirksamer Beendigung dürfen Sie das digitale Produkt nicht weiter nutzen oder Dritten bereitstellen (§ 327p BGB); eigene Inhalte und Datenschutzrechte bleiben unberührt. Eine Vertragsbeendigung meldet nicht automatisch einen gesonderten Newsletter ab. Die Leistung umfasst Prüfung und Ergebnisbereitstellung innerhalb der zugesagten Frist. Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der vierzehn Tage erst mit vollständiger Erbringung (§ 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB); ein erster Download allein genügt nicht. Es entsteht kein gesonderter Vertrag über einzelne digitale Downloadinhalte. Freiwilliges Muster: An Wolf-Agents, Inhaber Eduard Wolf, Vorderhainberg 21, 94496 Ortenburg, Deutschland, info@wolf-agents.com. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über folgende Leistung: …; Auftragskennung, soweit verfügbar: …; bestellt am/erhalten am: …; Name: …; Anschrift: …; Datum: …; Unterschrift nur auf Papier: …. Nicht Zutreffendes streichen.
Datenschutz und weitere Rechte: https://wolf-agents.com/datenschutz/#private-testmail Impressum: https://wolf-agents.com/impressum/