Barrierefreiheit als Wachstumsmotor. Bereit für 2025 – und die Zukunft.

Ab Juni 2025 wird digitale Teilhabe zum Standard. Wir nutzen das BFSG nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance für Ihre Architektur: Barrierefreies Webdesign für Top-Rankings, Zugang zu neuen Märkten und rechtliche Sicherheit ab Tag eins.

Warum Barrierefreiheit Ihr stärkster Wettbewerbsvorteil wird

Weltweit leben 1,3 Milliarden Menschen mit Behinderungen. Eine barrierefreie Website öffnet Ihnen diesen riesigen Markt, den Wettbewerber oft ignorieren. Sie erfüllen nicht nur das Gesetz, Sie gewinnen loyale Neukunden.

Automatisierte Tools finden nur ca. 50 % der Fehler. Wir verlassen uns nicht auf Widgets, sondern bauen Barrierefreiheit tief in den Code-Kern (Shift-Left-Ansatz). Das Ergebnis: Eine stabile, wartbare Basis ohne teure Abhängigkeiten von Drittanbietern.

Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist teuer. Unsere 'Accessible by Design'-Strategie integriert Konformität direkt in die Entwicklung. Das spart bis zu Faktor 30 an Kosten und macht Sie bereit für kommende Standards wie WCAG 2.2.

Unser Ansatz: Barrierefreiheit als Fundament, nicht als Pflaster

Die meisten Agenturen behandeln Barrierefreiheit als nachträglichen Check – ein Plugin hier, ein Overlay dort. Das Problem: Diese Tools ändern nicht den eigentlichen Code. Screenreader lesen weiterhin unstrukturierte Seiten, Tastaturnutzer bleiben in Menüs hängen.

Wir gehen anders vor. Bei Wolf-Agents ist Barrierefreiheit keine Zusatzleistung, sondern Teil der Architektur. Jede Überschrift sitzt an der richtigen Stelle. Jedes Formularfeld hat ein Label. Jeder Button ist per Tastatur erreichbar. Das prüfen wir nicht nur mit automatisierten Tools, sondern auch manuell mit echten Screenreadern.

Das Ergebnis: Eine Website, die vom ersten Tag an konform ist – ohne teure Nachbesserungen, ohne rechtliche Risiken, mit voller Planungssicherheit.

Was Sie davon haben

Was wir technisch umsetzen

Lösung komplexer Routing-Probleme in SPAs (React/Vue). Der Tastatur-Fokus wandert logisch mit, Nutzer verlieren nie die Orientierung.

Optimierung auf neueste Standards: Klickflächen mind. 24x24 Pixel und 'Focus Not Obscured'-Garantie für sichtbare Indikatoren.

Scanner sind kontextblind. Wir testen die Bedienbarkeit manuell mit echten Screenreadern (NVDA, VoiceOver), nicht nur die Syntax.

Korrekte Überschriften-Hierarchie, Landmark-Elemente für Navigation und Inhaltsbereiche, Labels für alle Formularfelder. Google und Screenreader verstehen Ihre Seite auf Anhieb.

Jedes relevante Bild erhält eine Beschreibung (Alt-Text), die den Inhalt wirklich vermittelt. Das hilft Blinden und der Google Bildersuche gleichermaßen.

Keine nachträglichen Workarounds. Accessibility ist Teil der Architektur – einmal richtig gebaut, dauerhaft konform, maximaler Investitionsschutz.

Der Unterschied

Was unterscheidet eine von Anfang an barrierefreie Website von nachträglichen Lösungen? Hier die wichtigsten Punkte.

Ohne Barrierefreiheit

Nachträgliche Lösung

  • Rechtliche Sicherheit: Verlässt sich auf Tools – Abmahnrisiko bleibt bestehen (ca. 50% Fehlerquote)
  • Erreichbarkeit von Kunden: Schließt blinde & motorisch eingeschränkte Nutzer oft aus
  • Kosten-Risiko: Teure Überraschungen und Umbauten nach dem Stichtag
  • Qualität der Lösung: "Pflaster-Lösung" (Overlay/Plugin), die das Problem nur optisch versteckt
  • Nachweisbarkeit: Meist keine Dokumentation vorhanden

WCAG 2.2 konform

Von Anfang an integriert

  • Rechtliche Sicherheit: Geprüfte Sicherheit – Echte Menschen testen, damit Sie ruhig schlafen können
  • Erreichbarkeit von Kunden: 100% Zugang – Jeder kann bei Ihnen kaufen (und Google liebt es)
  • Kosten-Risiko: Einmal-Investition – Von Tag 1 an korrekt gebaut und sicher
  • Qualität der Lösung: Echtes Asset – Sauberer Code, der Ihnen gehört und dauerhaft konform bleibt
  • Nachweisbarkeit: Konformitäts-Nachweis inklusive – Ihre Absicherung bei Prüfungen

Häufige Fragen

Wenn Sie im B2C-Bereich Online-Transaktionen anbieten – also einen Shop, ein Buchungssystem oder Kontaktformulare, die zu Verträgen führen – ja. Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion fallen nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Euro Umsatz sind von den Service-Anforderungen befreit.